Im Streit um die rechtliche Einordnung von E-Zigaretten ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gestern hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden, dass die Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Das Zubehör darf also weiter auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Doch das Land NRW hat bereits angekündigt, in Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.
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