Arzneimittelrecht
NRW kämpft weiter gegen E-Zigaretten dpa/APOTHEKE ADHOC, 18.09.2013 09:20 Uhr
Münster -
Im Streit um die rechtliche Einordnung von E-Zigaretten ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gestern hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden, dass die Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Das Zubehör darf also weiter auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Doch das Land NRW hat bereits angekündigt, in Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.