2019 durchsuchen Beamte die Räume von Zytoservice. Der Verdacht: Abrechnungsbetrug mit Krebsmedikamenten. CDU und Linke wollen nun wissen, ob die Gesundheitsbehörde dabei eine Rolle gespielt haben könnte.
Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein Hamburger Unternehmen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen fordern CDU und Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft vom rot-grünen Senat die Vorlage sämtlicher Akten zur Übernahme der Stadtteilklinik Mümmelmannsberg. Hintergrund des gemeinsamen Antrags sind Berichte des «Stern», wonach Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde 2014 mit der Alanta Health Group und dem zu ihr gehörenden Unternehmen Zytoservice GmbH kooperiert haben sollen.
Da der Senat auf bisherige parlamentarische Anfragen dazu nur unzureichend geantwortet habe, verlange man jetzt Aktenvorlage, teilte der Gesundheitsexperte der Linken, Deniz Celik, am Sonntag mit. Vorgelegt werden sollen der Bürgerschaft sämtliche Akten, Vorgänge, Telefonnotizen, E-Mails, Vermerke, Verträge und sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang der Übernahme stehen. Zuerst hatte das Hamburger Abendblatt über den Antrag von CDU und Linken berichtet, der auch von der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein unterstützt wird.
Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft laufen Ermittlungen gegen mehrere Apotheker, Ärzte und Pharmamanager wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im besonders schweren Fall sowie bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs. 2019 waren bei Razzien in den Räumen der Alanta Health Group, Zytoservice und der Stadtteilklinik Mümmelmannsberg mehr als 6000 Aktenordner und etwa 100 Datenträger beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Gesamtschaden damals mit mindestens 8,6 Millionen Euro angegeben.
Die Alanta Health Group hatte die Vorwürfe als gegenstandslos zurückgewiesen. Zytoservice ist Hersteller von Parenteraliarezepturen, die zur Chemotherapie von Krebspatienten verwendet werden.
„Die Stadtteilklinik wiederum ist Betreiberin mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im ganzen Bundesgebiet, darunter auch onkologische MVZ, die wiederum Zytostatika für ihre Patienten und Patientinnen benötigen“, heißt es in dem Antrag für die Bürgerschaft. Indirekt sei also eine Arzneimittelherstellerin an onkologischen Praxen beteiligt, was unzulässig sei. „Krankenhäuser dürfen MVZ betreiben, Arzneimittelhersteller jedoch nicht.“
Möglich sei dies dennoch geworden, da die Stadtteilklinik Mümmelmannsberg nach der Übernahme 2014 durch ein Tochterunternehmen der Alanta Health Group als Stadtteilklinik Hamburg ihren Platz im Hamburger Krankenhausplan behalten konnte, argumentieren CDU und Linke. Dabei hätten laut Stern-Recherchen Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde das Unternehmen unterstützt. „Es wird berichtet, dass Behördenmitarbeitende Anträge für die Alanta Health Group textlich und zum Teil inhaltlich überarbeitet und teilweise komplett neu formuliert haben“, heißt es in dem Antrag der Fraktionen.
„Die Vorwürfe gegen die Gesundheitsbehörde wiegen schwer“, sagte Celik. „Es muss dringend aufgeklärt werden, ob die Genehmigung der Übernahme der Stadtteilklinik Hamburg durch die Alanta Health Group, welche den Aufkauf der onkologischen Praxen erst möglich machte, politisch beeinflusst wurde.“
Zu der politischen Auseinandersetzung wollte sich die Alanta Health Group nicht äußern. Allerdings sei die Beteiligung von Pharmaunternehmen an Krankenhäusern rechtlich zulässig und üblich. Deren Kliniken wiederum dürften sich auch an MVZ beteiligen, teilte das Unternehmen mit.
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