Übertragungsfehler

E-Rezept „zerstört“: Inhaber rennt 1000 Euro hinterher

, Uhr
Berlin -

Anfang des Jahres bekam Heinz Köppl in seiner Heide Markt Apotheke in München ein E-Rezept über eine Hyposensibilisierung vorgelegt. Weil die Übertragung am Abend nicht klappte, wendete er sich daraufhin an seinen Softwareanbieter: „Im Endeffekt muss ich nun wochenlang auf mein Geld warten, weil niemand die Verantwortung für das zerstörte Rezept übernehmen will.“ Er sollte laut Compugroup Medical (CGM) einfach ein neues Rezept besorgen und der Fall wäre gelöst.

Köppl wollte das ursprüngliche E-Rezept über eine Desensibilisierungslösung beliefern, stellte aber fest, dass die Verordnung so nicht abrechenbar war. „Ich musste mich zunächst um ein neues Rezept kümmern.“ Dieses bearbeitet er und schließt den Vorgang auch ab: „Ich stellte jedoch fest, dass ich die Beschaffungskosten vergessen hatte anzugeben.“ Daraufhin änderte der Inhaber die Angaben auf dem Rezept.

„Ich war erst mal froh, dass ich die nur direkt zu bestellende Ware bereits am 29. Januar bekam und an den Kunden abgeben konnte“, so Köppl. Am gleichen Abend wollte er dann die E-Rezepte des Tages übertragen. „Aber genau dieses teure Rezept war nicht zu übermitteln“, so der Inhaber, der zunächst nicht ermitteln konnte, woran der Übertragungsfehler lag. „Am nächsten Tag änderte ich das Rezept erneut und schrieb in alle möglichen Felder die Dosierung und was einem sonst noch so einfällt.“ Am Abend klappte das Übertragen aber wieder nicht.

Warten auf das Geld

„Also wendete ich mich an den Support meines Softwareanbieters“, so Köppl. „In meinem Fall ist das CGM Lauer-Fischer“, erklärt er. „Ich bekam dann auch am 31. Januar einen Rückruf. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und änderte den Vorgang erneut“, so der Inhaber. „Das Übertragen klappte jedoch wieder nicht.“ Die Mitarbeiterin habe daraufhin Screenshots und „irgendwas mit der Datenbank“ veranlasst. „Sie sagte mir, sie müsse das weitergeben“, erklärt Köppl. „Die knapp 1000 Euro Arzneimittelkosten bekam ich dann folglich nicht mit der nächsten Abrechnung“, ärgert er sich.

Zwischenzeitlich habe Köppl zwei Bearbeitungstickets von CGM erhalten. „Diese waren beide für ein und denselben Vorgang, aber ich bekam weder eine Nachricht noch eine Lösung.“ Irgendwann wurde es ihm zu bunt: „Ich habe abermals dem Support eine Mail geschrieben, in der ich fragte, was denn jetzt mit meinem Vorgang sei“, so Köppl.

„Die Dame, welche mich dann zurückrief, war schon etwas genervt und herrisch aber das störte mich nicht“, so Köppl. „Hauptsache mein Problem wird endlich gelöst und ich bekomme mit der nächsten Abrechnung mein Geld.“ Doch weit gefehlt. „Es wurde mir etwas von einer fehlerhafter LOG-Datei erzählt, welche sich beim ersten Mal Ändern wegen der Beschaffungskosten ergeben habe“, so Köppl. Die Mitarbeiterin gab den Fall daraufhin an das Complaint Manager Center weiter. Konkret schrieb CGM: „Aus welchen Gründen auch immer war das E-Rezept zerstört. Solche Ereignisse können im Zuge der E-Rezepte und der EDV auftreten.“ Und weiter: „Aus diesem Grund sehen wir uns nicht in der Verantwortung für ein zerstörtes E-Rezept.“

Neues Rezept besorgt

„Was ich da als Antwort erhielt, ist am lustigsten“, so Köppl. „Nicht nur, dass mein Name nicht richtig geschrieben ist, obwohl ich seit fast 20 Jahren Kunde bin. Man sagte mir, so ein Technikfehler, wie in meinem Fall, könne doch einfach mal passieren. Ich solle mir einfach ein neues Rezept besorgen und alles ist gut“, ärgert er sich. Schlussendlich besorgte Köppl ein neues E-Rezept. „Ich muss hier wirklich betonen, dass ich die Kooperationsbereitschaft der Arztpraxis sehr schätze. Nun bekomme ich Mitte März endlich mein Geld, mit einem Monat Verzögerung.“

Die ganze Odyssee warf für Köppl Fragen auf: „Ich ärgere mich über den Wahnsinn, der einem mit einem E-Rezept passieren kann. Langt es nicht, wenn ich meinen Softwareanbieter pünktlich bezahle für ein Produkt, auf das ich mich nicht verlassen kann?“

CGM weicht aus

CGM weist die Vorwürfe zurück und erklärt: „Die Apotheke hatte uns darüber informiert, dass ein E-Rezept nicht mehr abrechenbar sei. Unsere Analyse ergab, dass es im Laufe mehrerer Änderungen im Kassenvorgang zu einer Nicht-Abrechenbarkeit des Rezepts gekommen ist.“

Man habe der Apotheke daraufhin empfohlen, ein neues Rezept vom Arzt anzufordern. „Zu diesem Zweck haben wir ein Schreiben erstellt, das der Apotheke als Bestätigung diente und dem Arzt vorgelegt werden konnte“, so eine Sprecherin. Und weiter: „Bei der Abrechnung von E-Rezepten können verschiedene Faktoren und zentrale Dienste eine Rolle spielen, wodurch eine eindeutige Ursachenforschung nicht immer möglich ist.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Probleme bei Eviden behoben
E-Rezept: Störung beim Einlesen der eGK
Aktuell keine Beeinträchtigungen
E-Rezept: Erneut TI-Störung bei Arvato
Kostenfreies Webinar
Weiteres