Weil die technischen Herausforderungen beim E-Rezept noch immer nicht behoben sind, wird die Friedenspflicht verlängert. Die Zusatzvereinbarung für E-Rezepte gilt so lange, bis die technischen Probleme durch eine eindeutige Befüllung der Datenfelder, wie beispielsweise das der Berufsbezeichnung, abgestellt sind.
Das E-Rezept wurde vor knapp einem Jahr flächendeckend eingeführt und sollte Retaxsicherheit bringen. Doch noch immer gibt es technische Herausforderungen, sodass nicht alle notwendigen Angaben von den Praxen korrekt dokumentiert werden können und elektronische Verordnungen mit Formfehlern in der Apotheke auflaufen.
GKV-Spitzenverband und DAV hatten sich daher im Sommer auf eine Friedenspflicht bis zum Jahresende geeinigt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Dazu wurde eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag getroffen. Aufgrund anhaltender technischer Schwierigkeiten haben die Vertragsparteien nun erneut eine inhaltsgleiche Zusatzvereinbarung für E-Rezepte abgeschlossen. Diese hat Gültigkeit, bis die technischen Probleme durch eine eindeutige Befüllung der Datenfelder abgestellt sind.
Demnach verlieren Apotheken den Vergütungsanspruch nicht, wenn:
In folgenden Fällen sollten laut GKV und DAV keine Fehler auftreten. Die Apotheke hat keine Prüfpflicht auf die inhaltliche Richtigkeit folgender Angaben:
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