Hilfsmittel zum Glukosemanagement wurden aus der Produktgruppe (PG) 03 herausgelöst und in eine eigene PG 30 überführt. Betroffen sind unter anderem Lanzetten. Barmer, DAK-Gesundheit, hkk/HEK, KKH und IKK Classic haben in ihren Hilfsmittelversorgungsverträgen die betreffenden Anlagen um die Positionsnummern der PG 30 erweitert. Eine Präqualifizierung ist nicht nötig.
Bis die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel komplett gestrichen wird, wird es voraussichtlich noch etwas dauern. Zwar haben Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband die Verhandlungen beendet, aber die finale Zustimmung steht noch aus. Für die Produktgruppe 30 ist dennoch keine Präqualifizierung nötig, zumindest nicht bei Barmer, DAK, hkk/HEK, KKH und IKK Classic. Die Kassen erkennen für die PG 30 bis auf Weiteres die bisherigen Präqualifizierungen auf der Grundlage der PG 03 und 21 an.
Alle bisherigen Beitritte zu den alten Anlagen werden den neuen Anlagen vollständig zugeordnet und hinterlegt. Eine neue Beitrittserklärung ist nicht notwendig. Die Beitritte zu den PG 03 und 21 gelten auch für die PG 30.
Bei der Barmer gilt seit dem 1. Februar eine Genehmigungspflicht für Erstverordnungen mit Sicherheitsprodukten PG 30.99.99.1007 Sicherheitslanzetten und PG 30.99.99.1004 und 30.99.99.1005 Sicherheitspenkanülen. Folgeversorgungen sind genehmigungsfrei abzurechnen.
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