Treuhand empfiehlt Sofortmaßnahmen

Skonto-Verbot: Apotheken sollen bunkern

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Berlin -

Für viele Inhaber:innen könnten die Folgen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Skonto auf rezeptpflichtige Medikamente gravierend sein. „Eine Apotheke mittlerer Umsatzgröße würde ohne Rx-Skonti gut 22.000 Euro Ergebnis einbüßen – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro Packung“, rechnet die Treuhand Hannover vor. Deswegen gilt aus Sicht der Expertinnen und Experten: Apotheken sollten jetzt aktiv werden und sich mit Ware bevorraten.

Der Großhandel hat auf das Rx-Skonto-Verbot bereits reagiert und seine Konditionen für Apotheken angepasst. Das bringt für etliche Inhaber:innen herbe Verluste mit sich. Der Mai werde vermutlich noch zu den alten Vereinbarungen abgerechnet, heißt es von der Treuhand. Deswegen lautet der klare Appell an die Apotheken: Jetzt noch mit Ware zu vollen Konditionen bevorraten, dabei natürlich Abverkaufshäufigkeit und Verfalldaten beachten.

Was Apotheken sonst noch tun können, fasst die Treuhand zusammen:

  • Zahlung verschieben: Nach Streichung des Skontos die eigene Zahlung auf den spätestmöglichen Termin verschieben.
  • Boni auszahlen lassen: Einige Lieferanten und Kooperationen sparen Rx-Boni an. Diese sollten sofort ausgezahlt werden, damit sie nicht verfallen.
  • Frühzeitige Termine sichern: Mit 14.000 Apothekeninhaber:innen individuell zu verhandeln braucht Zeit. Je früher man Termine mit den Lieferanten bekommt, desto besser. Um den Prozess zu beschleunigen, könnte man sich mit Kollegen zusammenschließen und gemeinsam Termine wahrnehmen.
  • Sich austauschen: Alle Informationen und Erkenntnisse über das Verhalten der Lieferanten mit Kollegen, Erfa-Gruppen oder der treuhand teilen

Dabei sei noch nicht bekannt, in welche Richtung in den individuellen Gesprächen verhandelt werden könne. Denkbare Stellschrauben könnten laut der Treuhand sein:

  • Wegfall des Handelsspannenausgleichs
  • Erhöhung der Vergütung für bisherige Rabatt-Ausschlüsse, Sonderartikel oder Non-Rx-Ware (OTC, Freiwahl)
  • Werbekostenzuschüsse oder andere nicht Rx-bezogene Boni
  • Gebührenkürzungen
  • Angebot einer (hoch-)verzinsten Vorauskasse
  • Auszahlung von Vorteilen über Genossenschaftsanteile oder Kooperationen
  • Neubewertung des Nutzens von Kooperationen oder Beratern: Erzielen diese überhaupt bessere Ergebnisse als man selbst aushandeln kann?
  • Kompensationen rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Skontowegfalls verhandeln
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