Schleswig-Holstein

Rezeptur-Prüfung für PhiP

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Berlin -

Bereits lange vor Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung

(ApBetrO) war klar: Die Qualität der in den Apotheken hergestellten

Rezepturen muss verbessert werden. In einigen Bundesländern wie

Brandenburg und Bremen haben die Kammern Apotheken bereits

verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen. In

Westfalen-Lippe führt die Kammer selbst Tests durch. Weil auch in

Schleswig-Holstein die Fehlerquote zu hoch war, müssen nun die

Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) ran.

Die Aufsichtsbehörde hat in den vergangen Jahren jeweils 20 bis 30 Proben Apotheken getestet. Knapp jede dritte Rezeptur wies Mängel auf. Um die Qualität zu verbessern, setzt man in Schleswig-Holstein nun auf den Nachwuchs.

Für jeden angehenden Apotheker ist künftig ein Ringversuch Pflicht. Doch alleine gelassen werden die PhiP nicht: Sowohl in der Apotheke als auch beim Praktikantenunterricht sollen sie Hilfe bekommen. Untersucht werden die Proben von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Kosten übernimmt die Kammer.

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