Rezeptur-Prüfung für PhiP Karoline Schumbach, 30.11.2012 08:54 Uhr
Bereits lange vor Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung
(ApBetrO) war klar: Die Qualität der in den Apotheken hergestellten
Rezepturen muss verbessert werden. In einigen Bundesländern wie
Brandenburg und Bremen haben die Kammern Apotheken bereits
verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen. In
Westfalen-Lippe führt die Kammer selbst Tests durch. Weil auch in
Schleswig-Holstein die Fehlerquote zu hoch war, müssen nun die
Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) ran.
Die Aufsichtsbehörde hat in den vergangen Jahren jeweils 20 bis 30 Proben Apotheken getestet. Knapp jede dritte Rezeptur wies Mängel auf. Um die Qualität zu verbessern, setzt man in Schleswig-Holstein nun auf den Nachwuchs.
Für jeden angehenden Apotheker ist künftig ein Ringversuch Pflicht. Doch alleine gelassen werden die PhiP nicht: Sowohl in der Apotheke als auch beim Praktikantenunterricht sollen sie Hilfe bekommen. Untersucht werden die Proben von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Kosten übernimmt die Kammer.