In Zukunft können viele Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Der Schiedsspruch enthält fünf Gruppen mit jeweils vorgesehenen Abrechnungsbeträgen.
Verschiedene Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, die pharmazeutischen Dienstleistungen sind für fünf Gruppen definiert:
„Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, sagte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), fügte hinzu: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“
Und Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), erklärt: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat für Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“
Und die Kassen? „Der Schiedsspruch ist heute bei uns eingegangen“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. „Wir werden diesen nun prüfen und dann mit den Krankenkassenverbänden das weitere Vorgehen besprechen.“
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