Pharmazeutische Dienstleistungen: Wer, was, wann und wie viel Patrick Hollstein, 10.06.2022 13:46 Uhr
In Zukunft können viele Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Der Schiedsspruch enthält fünf Gruppen mit jeweils vorgesehenen Abrechnungsbeträgen.
Verschiedene Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, die pharmazeutischen Dienstleistungen sind für fünf Gruppen definiert:
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
- für Patient:innen mit mindestens fünf Arzneimitteln in Dauertherapie
- durch Apotheker:innen mit entsprechender Fortbildung
- Vergütung: 90 Euro netto
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
- für Patient:innen nach Organtransplantation
- durch Apotheker:innen mit entsprechender Fortbildung
- Vergütung: 90 Euro plus 17,55 Euro (Folgegespräch) netto
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
- für Patient:innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen
- durch Apotheker:innen mit entsprechender Fortbildung
- Vergütung: 90 Euro plus 17,55 Euro (Folgegespräch) netto
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- für Patient:innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums
- durch pharmazeutisches Personal der Apotheke
- Vergütung: 11,20 Euro netto
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
- für Patient:innen ab sechs Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen
- durch pharmazeutisches Personal der Apotheke
- Vergütung: 20 Euro netto
„Das ist ein Meilenstein für die Patientenversorgung. Mit den neuen Leistungen können wir Versorgungsdefizite beheben und die Effizienz der individuellen Arzneimitteltherapie verbessern“, sagte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), fügte hinzu: „Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt. Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.“
Und Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), erklärt: „Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht. Die Bundesapothekerkammer hat für Apothekenteams passende Hilfestellungen erarbeitet. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.“
Und die Kassen? „Der Schiedsspruch ist heute bei uns eingegangen“, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. „Wir werden diesen nun prüfen und dann mit den Krankenkassenverbänden das weitere Vorgehen besprechen.“