Wegen der nicht enden wollenden Lieferengpässe hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Festbeträge für Kinderarzneimittel ausgesetzt. Mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) wurde die bislang befristete Regelung sogar auf Dauer eingeführt. Allerdings gilt dies erst ab Februar. Die Kassen haben daher eine Verlängerung beschlossen – und neue Darreichungsformen und Wirkstoffe aufgenommen.
Bereits zum Jahresbeginn waren die Festbeträge für verschiedene Kinderarzneimittel ausgesetzt worden, allerdings zunächst nur für drei Monate. Eine weitere Runde war ebenfalls nur befristet, die Kassen hatten dann aber die Aussetzung direkt bis Jahresende verlängert.
Da die dauerhaften Regelungen aus dem ALBVVG aber erst zum 1. Februar in Kraft treten, hat der GKV-Spitzenverband jetzt eine weitere Verlängerung bis Ende Januar 2024 erklärt. Dies gilt für die bereits am 11. Mai aufgenommenen Wirkstoffe:
Zusätzlich wurden mit Wirkung ab 1. Dezember weitere Wirkstoffe und Darreichungsformen ergänzt:
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