Kein Preisdeckel für Asthmamittel und Nasensprays Katharina Brand, 21.10.2023 08:05 Uhr
Wegen der nicht enden wollenden Lieferengpässe hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Festbeträge für Kinderarzneimittel ausgesetzt. Mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) wurde die bislang befristete Regelung sogar auf Dauer eingeführt. Allerdings gilt dies erst ab Februar. Die Kassen haben daher eine Verlängerung beschlossen – und neue Darreichungsformen und Wirkstoffe aufgenommen.
Bereits zum Jahresbeginn waren die Festbeträge für verschiedene Kinderarzneimittel ausgesetzt worden, allerdings zunächst nur für drei Monate. Eine weitere Runde war ebenfalls nur befristet, die Kassen hatten dann aber die Aussetzung direkt bis Jahresende verlängert.
Da die dauerhaften Regelungen aus dem ALBVVG aber erst zum 1. Februar in Kraft treten, hat der GKV-Spitzenverband jetzt eine weitere Verlängerung bis Ende Januar 2024 erklärt. Dies gilt für die bereits am 11. Mai aufgenommenen Wirkstoffe:
- Amoxicillin: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Cefalosporine: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Makrolide: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Phenoxymethylpenicillin: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Sulfamethoxazol und Trimethoprim: Suspension zum Einnehmen
- Ibuprofen: Sirup, Suspension zum Einnehmen
- Paracetamol: Sirup, Lösung zum Einnehmen sowie Suppositorien
Zusätzlich wurden mit Wirkung ab 1. Dezember weitere Wirkstoffe und Darreichungsformen ergänzt:
- Amoxicillin, Gruppe 2: Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Beta-2-symphatomimetische Antiasthmatika, Gruppe 5: Lösung für einen Vernebler
- Beta2-symphatomimetische Antiasthmatika, Gruppe 6: Salbutamol: Druckgasinhalation (Suspension) und Pulver zur Inhalation
- Ibuprofen, Gruppe 1B: Weichkapseln zum Zerbeißen
- Paracetamol, Gruppe 1B: Granulat
- Xylometazolin: Nasenspray und Nasentropfen (jeweils Lösung)