Kosmetik

Gericht verbietet Werbung für Pferdesalbe

, Uhr
Berlin -

Der Kosmetikhersteller Equimedis Dr. Jacoby darf für seine Pferdesalbe nicht mehr mit Begriffen wie „Selbstmedikation“ oder „pharmakologische Wirkung“ werben. Dadurch werde der Eindruck erweckt, es handele sich um ein Funktionsarzneimittel, entschied das Landgericht Hamburg und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen November.

Gegen die Werbung hatte der Apothekenbedarfshersteller Wepa geklagt, der selbst eine Pferdesalbe vertreibt. In einem Flyer hatte Equimedis mit der besonderen Eignung seiner Pferdesalbe für die Selbstmedikation, der pharmakologischen Wirkung und minimalen Nebenwirkungen geworben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Originalrezeptur häufiger kopiert werde als Voltaren und Aspirin.

Die Werbung sei irreführend und erwecke beim Verbraucher den Eindruck eines Arzneimittels, obwohl es sich bei der Salbe unstreitig um ein Kosmetikum handele, kritisierten die Richter. Das Argument, die Pferdesalbe sei schon seit 30 Jahren auf dem Markt und daher bekannt, ließ das Landgericht nicht gelten. Der Eindruck werde dadurch verstärkt, dass mit der Angabe „bei Beschwerden des Bewegungsapparates“ eine Indikation genannt werde.

Das Landgericht hat Equimedis außerdem Werbeaussagen verboten, die sich auf den Konkurrenten Wepa beziehen: So wurde damit geworben, dass die Salbe „jedes nachgeahmte Mitbewerberprodukt in den Schatten“ stellt. In einem angeblichen Erfahrungsbericht eines Kunden wurde das Wepa-Präparat kritisiert und damit aus Sicht der Richter herabgewürdigt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Nutzenbewertung unberechtigt
Semaglutid: Wackelt der Erstattungspreis?
10 Euro fürs erste E-Rezept
Shop Apotheke erklärt neuen Rx-Bonus
Mehr aus Ressort
Systembeteiligungspflicht für Apotheken
Verpackungsregister: Ab Januar drohen Strafen

APOTHEKE ADHOC Debatte