Die Apothekerverbände Nordrhein und Westfahlen-Lippe haben Verlängerungen der Friedenspflichten beim E-Rezept und Entlassmanagement mit den Primärkassen vereinbart. Diese bieten den Apotheken zumindest vorübergehend finanzielle Sicherheit.
AVNR und AVWL haben mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfahlen die Friedenspflicht bei E-Rezepten bis Jahresende verlängert. Demnach verzichten die Kassen auf Beanstandungen bei fehlerhaften Angaben, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangieren. Zudem wirken die Apotheken bei etwaig von den Krankenkassen zum Zwecke der Weiterverarbeitung benötigten Datenkorrekturen mit.
Die Primärkrankenkassen in NRW verzichten im Rahmen des Entlassmanagements auf Beanstandungen bei:
Für Papierrezepte, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wurden, besteht weiterhin der Vergütungsanspruch trotz nicht ordnungsgemäßer Verordnung auch dann, wenn es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimitelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt.
Papiergebundene Betäubungsmittel- und T-Entlassrezepte werden auch vergütet, bei
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