Die Nachfrage zu FFP2-Masken ist deutschlandweit gestiegen. Damit die Masken ihren Zweck erfüllen, müssen sie jedoch richtig gehandhabt werden. Bei der Abgabe sollten daher einige Hinweise zum richtigen Umgang mit auf den Weg gegeben werden. Generell gilt: Einmalmasken dürfen nicht wiederaufbereitet werden. Trägt die Maske die Kennzeichnung „NR“, gehört sie nach der angegebenen maximalen Tragedauer in den Müll. Die FH Münster hat Untersuchungen zur Wiederaufbereitung von FFP2-Masken durchgeführt. Sollte es zu einem starken Engpass kommen, könnten die filtrierenden Halbmasken unter bestimmten Voraussetzungen im Ofen „hitzesterilisiert“ werden.
Die meisten FFP2-Masken, die aktuell in Apotheken abgegeben werden, sind Einmalmasken. Das bedeutet, dass diese Modelle nach der maximalen Tragedauer entsorgt werden müssen. Eine generelle Aufarbeitung vom Laien ist nicht möglich. Zu erkennen sind diese Einmalmasken an dem Aufdruck „NR“, das steht für „non-reusable“. Die FH Münster hat sich nun dennoch mit dem Thema der Wiederaufbereitung auseinandergesetzt. „Bei der Nutzung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch ist mit einer geringeren Erregerbelastung der FFP2-Masken zu rechnen“, urteilen die Wissenschaftler des Forschungsprojektes. „Daher kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“
Wichtig ist laut FH Münster, dass die FFP2-Maske durch die Aufbereitung intakt bleibt und ihre Schutzwirkung behält. Gleichzeitig muss die Belastung durch Viren und Bakterien vom Tragen wieder reduziert werden. Dabei geht es nicht nur um Sars-CoV-2. Denn der Träger der Maske hinterlässt seine eigenen Erreger der Nasen-, Rachen- und Hautflora. „Diese lassen sich mit einfachen Verfahren nicht vollständig inaktivieren. Daher kommt nur eine personenbezogene Wiederverwendung in Betracht“, erklärt die FH. In ihrem Leitfaden erklärt sie, welche Verfahren geeignet sind und welche nicht infrage kommen.
In der Apotheke ist man es gewohnt, dass man bei Trockenschrank & Co. genaue Temperaturen einstellen kann. Diese Gradzahl wird vom Gerät kontinuierlich gehalten. Beim heimischen Backofen sieht das anders aus. So schreibt die FH zu den Beobachtungen mit den Heimgeräten: „Probemessungen in verschiedenen Backöfen zeigen bei der Einstellung von 80°C zeitliche Temperaturschwankungen zwischen 65 °C und 135 °C. Daher ist vor der Anwendung die richtige Temperatureinstellung für eine mittlere Temperatur von 80 °C mit einem Braten- beziehungsweise Backofenthermometer zu ermitteln. Temperaturen von über 100 °C sind auch kurzfristig nicht zu überschreiten.“ Für die Praxis bedeutet das: Je nach Ofen sollte die Möglichkeit der Aufbereitung besser verworfen werden.
Fernab von der Sterilität des Produktes wird eine weitere Verunreinigung weder durch Hitzesterilisation noch durch eine ausreichende Wartezeit bereinigt: Die Partikelbelastung. Diese bleibt – egal wie die Maske aufbereitet wird – erhalten. Wie hoch die Belastung im individuellen Einzelfall ist, kann der Laie nicht nachvollziehen. Ein voller Filter bleibt voll. Nur bei tatsächlich komplett abschließenden Masken mit minimaler Leckage kann der Endverbraucher einen zugesetzten Filter bemerken. Aber auch hier gilt: Es handelt sich eher um ein Abschätzen, als um einen benennbaren Wert.
Laut FH Münster sind andere Aufbereitungsmethoden zur Dekontamination nicht geeinget. Getestet wurden folgende Varianten:
Kochtopf/Wasserdampf
Mikrowelle
Waschmaschine
Spülmaschine
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt zum Thema Wiederaufbereitung: „Die Wiederverwendung von Einweg-FFP-Masken bzw. von Mund-Nase-Schutz (MNS) nach DIN EN 14683 ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann aber bei akutem Mangel angezeigt sein […]. Beachten Sie, dass eine Dekontamination von nicht wiederverwendbaren Masken dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen kann. Der Hersteller informiert in seinen Produktinformationen über diesen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Entsprechende Hinweise zur sicheren Reinigung bzw. Dekontamination von Einwegmasken liegen in der Regel nicht vor.“ Die BAuA empfiehlt deshalb, die Rücksprache mit dem Hersteller unter der Angabe des individuellen Maskentyps.
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