FFP2: FH-Münster testet Wiederaufbereitung APOTHEKE ADHOC, 18.01.2021 10:29 Uhr
Die Nachfrage zu FFP2-Masken ist deutschlandweit gestiegen. Damit die Masken ihren Zweck erfüllen, müssen sie jedoch richtig gehandhabt werden. Bei der Abgabe sollten daher einige Hinweise zum richtigen Umgang mit auf den Weg gegeben werden. Generell gilt: Einmalmasken dürfen nicht wiederaufbereitet werden. Trägt die Maske die Kennzeichnung „NR“, gehört sie nach der angegebenen maximalen Tragedauer in den Müll. Die FH Münster hat Untersuchungen zur Wiederaufbereitung von FFP2-Masken durchgeführt. Sollte es zu einem starken Engpass kommen, könnten die filtrierenden Halbmasken unter bestimmten Voraussetzungen im Ofen „hitzesterilisiert“ werden.
Die meisten FFP2-Masken, die aktuell in Apotheken abgegeben werden, sind Einmalmasken. Das bedeutet, dass diese Modelle nach der maximalen Tragedauer entsorgt werden müssen. Eine generelle Aufarbeitung vom Laien ist nicht möglich. Zu erkennen sind diese Einmalmasken an dem Aufdruck „NR“, das steht für „non-reusable“. Die FH Münster hat sich nun dennoch mit dem Thema der Wiederaufbereitung auseinandergesetzt. „Bei der Nutzung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch ist mit einer geringeren Erregerbelastung der FFP2-Masken zu rechnen“, urteilen die Wissenschaftler des Forschungsprojektes. „Daher kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“
Wichtig ist laut FH Münster, dass die FFP2-Maske durch die Aufbereitung intakt bleibt und ihre Schutzwirkung behält. Gleichzeitig muss die Belastung durch Viren und Bakterien vom Tragen wieder reduziert werden. Dabei geht es nicht nur um Sars-CoV-2. Denn der Träger der Maske hinterlässt seine eigenen Erreger der Nasen-, Rachen- und Hautflora. „Diese lassen sich mit einfachen Verfahren nicht vollständig inaktivieren. Daher kommt nur eine personenbezogene Wiederverwendung in Betracht“, erklärt die FH. In ihrem Leitfaden erklärt sie, welche Verfahren geeignet sind und welche nicht infrage kommen.
Variante 1: 60 Minuten trockene Hitze bei 80°C
- Nicht geeignet für formstabile FFP2-Masken (Körbchenmodell) und Masken mit Atemventil.
- Bei Masken von mehreren Personen muss eine eindeutige Kennzeichnung vorgenommen werden.
- Vor der Aufbereitung im Ofen müssen die Masken einen Tag lang an der Luft trocknen.
- Richtige Temperatureinstellung am besten mithilfe eines Backofenthermometers ermitteln, da es auch bei korrekter Einstellung zu Temperaturschwankungen kommen kann (zu niedrige Temperaturen wirken nicht gegen Sars-CoV-2, zu hohe Temperaturen beeinträchtigen das Material und damit die Filterwirkung).
- Backofen entsprechend auf Ober-/Unterhitze vorheizen.
- Backofenrost mit Backpapier belegen.
- Masken mit ausreichend Abstand zum Ober- & Unterboden 60 Minuten im geschlossenen Backofen belassen (zwischendurch nicht öffnen!).
- Masken außerhalb des Ofens auf dem Rost abkühlen lassen.
- Maske auf Schäden und Funktion der Haltebänder kontrollieren.
Das Problem mit dem heimischen Backofen
In der Apotheke ist man es gewohnt, dass man bei Trockenschrank & Co. genaue Temperaturen einstellen kann. Diese Gradzahl wird vom Gerät kontinuierlich gehalten. Beim heimischen Backofen sieht das anders aus. So schreibt die FH zu den Beobachtungen mit den Heimgeräten: „Probemessungen in verschiedenen Backöfen zeigen bei der Einstellung von 80°C zeitliche Temperaturschwankungen zwischen 65 °C und 135 °C. Daher ist vor der Anwendung die richtige Temperatureinstellung für eine mittlere Temperatur von 80 °C mit einem Braten- beziehungsweise Backofenthermometer zu ermitteln. Temperaturen von über 100 °C sind auch kurzfristig nicht zu überschreiten.“ Für die Praxis bedeutet das: Je nach Ofen sollte die Möglichkeit der Aufbereitung besser verworfen werden.
Variante 2: Eine Woche trocknen bei Raumluft
- Masken mindestens sieben Tage trocknen lassen, bevor sie wiederverwendet werden.
- Vor der erneuten Verwendung auf Schäden überprüfen.
- Aufhängen an Nagel oder Haken, alternativ an der Wäscheleine mit Klammern.
- Der richtige Ort: trocken, frei von anderen Gegenständen (z.B. Flur, Büro).
- Der falsche Ort: Küche oder Badezimmer wegen hoher Luftfeuchtigkeit.
- Idealerweise eine 7er-Reihe pro Person schaffen, zwischen den einzelnen Masken ausreichend Platz lassen, sodass sie sich nicht berühren.
- Person und Wochentage kennzeichnen.
- Masken nach dem Tragen abnehmen, ohne die Vorderseite zu berühren und an den entsprechenden Haken hängen.
- Die Maske muss nun mindestens sieben Tage trocknen.
Das Problem mit den Partikeln
Fernab von der Sterilität des Produktes wird eine weitere Verunreinigung weder durch Hitzesterilisation noch durch eine ausreichende Wartezeit bereinigt: Die Partikelbelastung. Diese bleibt – egal wie die Maske aufbereitet wird – erhalten. Wie hoch die Belastung im individuellen Einzelfall ist, kann der Laie nicht nachvollziehen. Ein voller Filter bleibt voll. Nur bei tatsächlich komplett abschließenden Masken mit minimaler Leckage kann der Endverbraucher einen zugesetzten Filter bemerken. Aber auch hier gilt: Es handelt sich eher um ein Abschätzen, als um einen benennbaren Wert.
Laut FH Münster sind andere Aufbereitungsmethoden zur Dekontamination nicht geeinget. Getestet wurden folgende Varianten:
Kochtopf/Wasserdampf
- Schädigung des Materials möglich
- Haltebänder verlieren an Elastizität
- Keine gesicherten Erkenntnisse, daher nicht empfohlen
Mikrowelle
- Wirkung je nach Feuchtigkeit der Maske unterschiedlich
- Keine gleichmäßige Desinfektion gewährleistet
- Materialschäden möglich
- Gefahr bei eingewebten Metallbügeln
Waschmaschine
- Starke mechanische Belastung
- Kontakt zu Waschmittel
- Auswirkungen auf Material und Filterleistung
Spülmaschine
- Ähnliche Belastungen wie bei der Waschmaschine
- Auswirkungen auf Material, Haltebänder und Filter
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt zum Thema Wiederaufbereitung: „Die Wiederverwendung von Einweg-FFP-Masken bzw. von Mund-Nase-Schutz (MNS) nach DIN EN 14683 ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann aber bei akutem Mangel angezeigt sein […]. Beachten Sie, dass eine Dekontamination von nicht wiederverwendbaren Masken dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen kann. Der Hersteller informiert in seinen Produktinformationen über diesen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Entsprechende Hinweise zur sicheren Reinigung bzw. Dekontamination von Einwegmasken liegen in der Regel nicht vor.“ Die BAuA empfiehlt deshalb, die Rücksprache mit dem Hersteller unter der Angabe des individuellen Maskentyps.