Auch wenn die Frist zuletzt noch einmal verlängert werden musste: Der AvP-Vergleich steht, Apotheken können damit in den kommenden Monaten mit der Vorab-Ausschüttung rechnen.
Wie Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mitteilt, wurde das Quorum von 80 Prozent nach Höhe der Forderungen erreicht und übertroffen. Damit ist die Bedingung für den Vergleich erfüllt, sodass die Apotheken demnächst drei Abschlagszahlungen über den Treuhänder erhalten:
Der Treuhänder verteilt das Geld nach dem Verhältnis der Forderungen und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang an die Apotheken aus. Zinsen werden gutgeschrieben, Gebühren und Kosten abgezogen. Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung einmalig 25.000 Euro, der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.
Alle Gelder, die dann noch übrig sind, werden Teil der Insolvenzmasse. Und schon zwei Monate nach der dritten Tranche will Hoos eine „angemessene Abschlagsverteilung“ an die Gläubiger einleiten und damit auch wieder die Apotheken.
Rund 345 Millionen Euro hatten die betroffenen Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den Gläubigern, doch vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP gehört haben, sondern den Apotheken zustehen.
Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt.
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