AvP-Vergleich steht: Vorab-Ausschüttung für Apotheken Patrick Hollstein, 12.10.2023 16:04 Uhr
Auch wenn die Frist zuletzt noch einmal verlängert werden musste: Der AvP-Vergleich steht, Apotheken können damit in den kommenden Monaten mit der Vorab-Ausschüttung rechnen.
Wie Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mitteilt, wurde das Quorum von 80 Prozent nach Höhe der Forderungen erreicht und übertroffen. Damit ist die Bedingung für den Vergleich erfüllt, sodass die Apotheken demnächst drei Abschlagszahlungen über den Treuhänder erhalten:
- Von den auf den Altgeschäftskonten von AvP gefundenen Geldern sollen innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Beitrittfrist 25 Prozent an den Treuhänder überwiesen werden. Separiert werden vorher die Forderungen derjenigen Apotheken, die dem Vergleich nicht beitreten. Sie sollen der Insolvenzmasse zufließen, sobald gerichtlich geklärt ist, dass keine Aussonderungsrechte bestehen.
- Von den nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens von den Kassen überwiesenen Geldern sollen 35 Prozent der auf die Rezepte der beigetretenen Apotheken entfallenden Gelder an den Treuhänder gehen, ebenfalls innerhalb von zwei Monaten.
- Offene Beträge, die die Kassen noch nicht ausgezahlt oder bei Gericht oder Treuhändern hinterlegt haben, werden durch den Beitritt zur Auszahlung an den Insolvenzverwalter freigegeben, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird er Kassenabschlag abgezogen. Auch hier sollen 35 Prozent an den Treuhänder gehen, allerdings erst in der zweiten Tranche nach vier Monaten. Weigern sich Kassen, will Hoos dort, wo Erfolgsaussichten bestehen, klagen.
- Von den Herstellerabschlägen, die bei AvP über die ebenfalls insolvente Schwesterfirma DiG (Dialog im Gesundheitswesen) abgewickelt wurden, will Hoos einen Anteil von 15 Prozent der Forderungen überweisen. Berechnet wird diese Summe nach dem Verhältnis der Forderungen von beigetretenen und nicht beigetretenen Apotheken.
- Weitere Zahlungen, die noch eingehen sollten, will Hoos mit der letzten Tranche zehn Monate nach Ablauf der Beitrittsfrist überweisen.
Der Treuhänder verteilt das Geld nach dem Verhältnis der Forderungen und zahlt die Beträge jeweils innerhalb eines Monats nach Eingang an die Apotheken aus. Zinsen werden gutgeschrieben, Gebühren und Kosten abgezogen. Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit vor der Ausschüttung einmalig 25.000 Euro, der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) zur Erstattung seiner Rechts- und Beratungskosten 496.000 Euro.
Alle Gelder, die dann noch übrig sind, werden Teil der Insolvenzmasse. Und schon zwei Monate nach der dritten Tranche will Hoos eine „angemessene Abschlagsverteilung“ an die Gläubiger einleiten und damit auch wieder die Apotheken.
Rund 345 Millionen Euro hatten die betroffenen Apotheken im Insolvenzverfahren angemeldet, insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 626 Millionen Euro. Damit sind die Pharmazeuten die größte Gruppe unter den Gläubigern, doch vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass die von den Krankenkassen an AvP überwiesenen Gelder nicht AvP gehört haben, sondern den Apotheken zustehen.
Mit dem Vergleich verzichten die Apotheken auf die sogenannte Aussonderung. Apotheken, die kurz vor dem Zusammenbruch des privaten Rechenzentrums noch einen Abschlag erhalten haben, wurden mit individuellen Angeboten gelockt.