Apothekenwerbung

Tor! Tor! Abmahnung!

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Berlin -

Noch eine Woche bis zum Start der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Das Großereignis nutzen auch Pharmakonzerne, Versandapotheken und Apothekenkooperationen als Zugpferd für ihre Aktionen und Sonderangebote. Doch bei der Werbung mit der Fußball-WM in der eigenen Apotheke ist Vorsicht geboten: Vieles ist nicht erlaubt, und die IHK München warnt: „Unserer Erfahrung nach verfolgt die FIFA die Verletzung ihrer Rechte sehr genau!“

Die Fußball-WM ist ein Markenprodukt der FIFA (Fédération Internationale de Football Association). Sie ist Inhaberin zahlreicher Schutzrechte, zum Beispiel dem offiziellen Emblem, dem Maskottchen, dem Pokal und dem offiziellen Slogan.

Außerdem hat die FIFA eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Wortkombinationen markenrechtlich schützen lassen. Dazu gehören „Football World Cup“, „Fan Fest“, „FIFA World Cup“, „World Cup 2014“, „Brazil 2014“ und „WM 2014“. Wollen Apotheken mit diesen geschützten Logos und Marken werben, müssen sie bei der FIFA die Erlaubnis einholen oder eine Lizenz erwerben.

Wer ohne eine solche Lizenz die geschützten Begriffe oder Symbole für Werbezwecke verwendet, läuft Gefahr, von der FIFA auf Unterlassung, Beseitigung und gegebenenfalls sogar Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, warnt die IHK. Es drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen.

Nicht empfehlenswert ist der IHK zufolge außerdem, FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung zu verwenden oder den FIFA-Spielplan zu übernehmen. Die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist hingegen zulässig. Weiterhin warnt die IHK davor, geschützte Markennahmen als Teil eines Produktnamens zu verwenden, wie bei „WM-Brötchen“ oder einem „WM-Fernseher“.

Erlaubt ist hingegen, mit rein beschreibenden Angaben unter Bezugnahme auf die Weltmeisterschaft zu werben, zum Beispiel für Sonderangebote „während der WM“, „1 Prozent Rabatt für jedes geschossene Tor der Nationalelf“ oder „Fan-Rabatte“. Auch generell fußballaffine Aussagen wie „Fußball in Brasilien“ und Schaufensterdekorationen mit der brasilianischen Flagge, Fußball-Puppen, Bällen und Toren sind laut IHK zulässig – solange keine offiziellen FIFA-Symbole verwendet werden.

Apotheken dürfen auch eigene WM-Logos entwerfen und verwenden. Diese dürfen allerdings keine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur WM als Veranstaltung der FIFA aufweisen. Porträts von Fußballspielern sollten nur mit nachweisbarer Zustimmung des Spielers verwendet werden.

Selbst bei eigenen Tippspielen mit Gewinnen sollten Apotheker vorsichtig sein: Sportwetten gelten als Glücksspiele und dürfen daher nur mit Erlaubnis der Landesregierung angeboten werden. Wer ohne diese Erlaubnis Sportwetten ausrichtet, riskiert nicht nur wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, sondern macht sich auch strafbar.

Der Konsumgüter- und Pharmakonzern Johnson & Johnson (J&J) ist ein offizieller FIFA-Partner und sponsort beispielsweise Erste-Hilfe-Zelte oder Medizinkoffer für die WM. In den Apotheken hat der Konzern eine Kampagne für seine Produkte Dolormin und Imodium gestartet. „Zwischen 12.000 und 13.000 Apotheken haben über uns oder die großen Kooperationen Material bestellt und machen mit“, sagt Vertriebschef Werner Nuxoll. Derzeit laufe die Umsetzungsphase, die ersten Aufbauten würden verschickt.

J&J arbeitet mit Vivesco, Linda und Gesund leben zusammen. Jede Kooperation hat eine eigene Aktion: Vivesco etwa sucht unter dem Motto „Man muss kein Fußballer sein, um ein Held zu werden“ Helden des Alltags. Kinder können ihre Geschichten einreichen. Bei Linda sind Imodium akut lingual und Dolormin Extra im Mai und Juni Produkt des Monats. Die Kunden erhalten zu jeder Packung ein Stickerpäckchen von Panini.

Stada konnte pünktlich zur Weltmeisterschaft die Fußballikone Pelé als Testimonial für das Multivitaminprodukt Eunova verpflichten. Schon in der Vergangenheit hat Stada wiederholt mit Stars für OTC-Produkte geworben.

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