adhoc24 vom 01.08.2024

Misch-OHG erlaubt / eGK: 14 Rezepte, 3 Patienten / Störung bei Phoenix / Kündigung bei Datenänderung

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adhoc24 vom 1.8.24
Berlin -

Apothekerinnen und Apotheker dürfen gemeinsam eine Filiale betreiben, auch wenn sie jeweils Inhaber einer anderen Hauptapotheke sind. / Eine große Überraschung erlebte ein Vertretungsapotheker, als er die Gesundheitskarte einer Patientin einsteckte: Statt der erwarteten einen Verordnung, erschienen plötzlich 14. / Apotheken haben wegen einer Störung bei Phoenix bis zum frühen Nachmittag nur sehr eingeschränkt Ware bestellen können. / Der Umgang mit Patientendaten bringt für Mitarbeitende in Praxen, Kliniken und Apotheken eine besondere Verantwortung mit sich – die sich auch arbeitsrechtlich niederschlagen kann.

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