Misch-OHG erlaubt / eGK: 14 Rezepte, 3 Patienten / Störung bei Phoenix / Kündigung bei Datenänderung Patrick Hollstein, 01.08.2024 17:43 Uhr
Apothekerinnen und Apotheker dürfen gemeinsam eine Filiale betreiben, auch wenn sie jeweils Inhaber einer anderen Hauptapotheke sind. / Eine große Überraschung erlebte ein Vertretungsapotheker, als er die Gesundheitskarte einer Patientin einsteckte: Statt der erwarteten einen Verordnung, erschienen plötzlich 14. / Apotheken haben wegen einer Störung bei Phoenix bis zum frühen Nachmittag nur sehr eingeschränkt Ware bestellen können. / Der Umgang mit Patientendaten bringt für Mitarbeitende in Praxen, Kliniken und Apotheken eine besondere Verantwortung mit sich – die sich auch arbeitsrechtlich niederschlagen kann.