IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Die neue BtMVV: Wann darf die Apotheke Substitutionsmittel an den Patienten abgeben?

Nordkirchen -

Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben zur Drogensubstitution mit neuen Erkenntnissen des wissenschaftlichen Fortschritts und praktischen Erfordernissen abgestimmt werden. Das bedeutet Änderungen für die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten.

In der aktuellen September-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erfahren Sie, worauf Sie sich einstellen müssen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=927517.

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