Die neue BtMVV: Wann darf die Apotheke Substitutionsmittel an den Patienten abgeben? 11.09.2017 09:10 Uhr
Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben zur Drogensubstitution mit neuen Erkenntnissen des wissenschaftlichen Fortschritts und praktischen Erfordernissen abgestimmt werden. Das bedeutet Änderungen für die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten.
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