Am 30.09.2020 läuft die Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von elektronischen Aufzeichnungssystemen ohne zertifizierte Sicherheitseinheit (TSE) aus. Das bedeutet: An der TSE führt für Apotheken, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, ab dem 01.10.2020 kein Weg vorbei.
Die aktuelle August-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ fasst alle wissenswerten Fakten zusammen und klärt über bereits jetzt bekannte Probleme und/oder Fragestellungen auf. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
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