Sicherheitseinrichtungen: Nichtbeanstandungsregelung läuft am 30.09.2020 aus 24.08.2020 09:20 Uhr
Am 30.09.2020 läuft die Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von elektronischen Aufzeichnungssystemen ohne zertifizierte Sicherheitseinheit (TSE) aus. Das bedeutet: An der TSE führt für Apotheken, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, ab dem 01.10.2020 kein Weg vorbei.
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