IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

aut idem: In welchem Verhältnis stehen Original und Reimport?

Nordkirchen -

Mithilfe der Substitutionsausschlussliste werden Arzneimittel festgelegt, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 1a SGB V ausgeschlossen ist. Der Ausschluss soll insbesondere bei Wirkstoffen mit geringer therapeutischer Breite festgelegt werden.

Die Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was aktuell gilt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.

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