APOTHEKE HEUTE
aut idem: In welchem Verhältnis stehen Original und Reimport? 20.12.2021 09:00 Uhr
Mithilfe der Substitutionsausschlussliste werden Arzneimittel festgelegt, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 1a SGB V ausgeschlossen ist. Der Ausschluss soll insbesondere bei Wirkstoffen mit geringer therapeutischer Breite festgelegt werden.
Die Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was aktuell gilt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.