IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Anzeigepflicht bei Schenkungen und Erbschaften

Nordkirchen -

Jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung ist vom Erben bzw. Beschenkten innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet. Unterbleibt eine Anzeige und eine anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann nicht oder erst verspätet festgesetzt werden, kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung drohen.

Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ berichtet, worauf Sie achten müssen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.

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