APOTHEKE HEUTE

Anzeigepflicht bei Schenkungen und Erbschaften 14.05.2018 09:00 Uhr

Jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung ist vom Erben bzw. Beschenkten innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet. Unterbleibt eine Anzeige und eine anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann nicht oder erst verspätet festgesetzt werden, kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung drohen.

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