Mit Vorhaltepauschalen will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Hausarztpraxen unterstützen – aber nur, wenn sie auch bestimmte Leistungen anbieten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt in einem Brandbrief davor, dass die Umverteilung zu Praxisschließungen und Versorgungschaos führen wird. Viele Ärztinnen und Ärzte drohen auf der Strecke zu bleiben, denn die geforderten Kriterien seien nicht für alle Praxen erfüllbar.
„Frühzeitig möchten wir Ihnen hier die Sorgen und Bedenken bezüglich der teils erheblichen Umverteilungseffekte innerhalb der hausärztlichen Versorgung durch die neuen Pauschalen mitteilen, die eine Stärkung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung konterkarieren würden. Für eine solche Umverteilung sehen wir im hausärztlichen Bereich keine Spielräume. Gebraucht werden jede Praxis und jedes Praxisteam“, heißt es in dem Schreiben.
Die Vorhaltepauschale soll laut Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) an bestimmte Kriterien gebunden werden, dazu zählen zum Beispiel Mindestanzahlen an Patienten und oder Haus- und Pflegeheimbesuche. Diese, so die KBV, könnten aber nicht alle Hausärzte erfüllen. Ein Teil der für die Versorgung relevanten Praxen sei damit immer noch von Umsatzeinbußen betroffen, die nicht abgefedert werden könnten.
Durchschnittlich würde sich, nach Berechnungen der KBV, ein Verluste von über 80.000 Euro im Jahr für einen „erheblichen Teil der Praxen“ ergeben. Die Patienten, die bisher von den betroffen Praxen versorgt werden, könnten außerdem wegen Überlastung nicht sämtlich von den übrigen Praxen behandelt werden. Auf regionale Versorgungsunterschiede müsste eingegangen werden, so die Forderung.
Außerdem bestünde die Gefahr einer Doppelabrechnung: Insgesamt 35 Prozent der gesetzlich versicherten chronisch erkrankten Patienten würden bei mehr als einem Hausarzt Leistungen in Anspruch nehmen. Laut KBV wären „praktisch alle hausärztlich tätigen Praxen“ davon betroffen. Die KBV schlägt stattdessen ein „tarifliches Einschreibemodell für die Jahresbindung chronisch kranker Patienten“ vor.
Die KBV drängt in dem Schreiben auf eine schnellstmögliche Einführung der angedachten Entbudgetierung der Hausärzte. Allerdings dürfe das nicht auf Kosten anderer Ärzte geschehen. Auch Förderzuschläge dürften dabei nicht einbezogen werden.
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