Nachdem der Versand des E-Rezepts per E-Mail als zu unsicher eingestuft wurde, wird fieberhaft nach neuen Wegen zur datenschutzkonformen Übertragung gesucht. Jetzt wurde die eigentliche Schwachstelle ausgemacht: Bei genaueren Analysen stellte sich heraus, dass der QR-Code der Schlüssel für das Einlösen der Rezepte ist. Er soll möglichst schnell verschwinden.
Der Fall liegt klar: Sobald der QR-Code in der Apotheke gescannt wird, tauchen alle persönlichen Informationen von Rentnerin Erna Ballerstädt in der Warenwirtschaft auf. „Diese kleinen Puzzlebilder sehen ja ganz nett und unschuldig aus, können aber sehr viele Informationen bereitstellen – auch gesundheitsrelevante Daten“, warnt Jennifer Moss vom Commodore-64-Club (C6C).
Die Lösung ist einfach: Der Token muss vom Ausdruck verschwinden, auch in Apss darf er nicht mehr übermittelt werden. Lässt sich die Versicherte Ballerstädt künftig ihr E-Rezept ausdrucken, dürfen darauf weder persönliche Daten, noch der QR-Code oder das verordnete Medikament angegeben sein.
Das neue Formular „Blanko A4“ muss sie in der Apotheke abgeben. Wenn Sie dort ihren Namen buchstabiert und eine Sicherheitsfrage „Wie hieß ihr erstes Haustier?“ richtig beantwortet, kann das Rezept vom Fachdienst abgerufen werden. Bei der Übergabe des verordneten Medikaments müssen Patient:in und die pharmazeutische Fachkraft gleichzeitig „Quedlinburg“ sagen. Das reinweiße E-Rezept ist von Apotheker:in oder PTA unverzüglich aufzuessen. Der Prozess muss in weißer Schrift auf weißem Grund auf Formular „Blanko A4 2“ dokumentiert und 99 Jahre aufbewahrt werden.
Nachdem mein Scherz vergangene Woche über Habecks Energiesparmaßnahmen in Apotheken übertrieben ernst genommen wurde und für viel Verwirrung gesorgt hat, sei klargestellt: Der QR-Code bleibt. Was aber stimmt an den Bedenken der Datenschützerin: Mit einigen Apps lassen sich auch fremde Daten allzu leicht auslesen, was in Kombination mit dem in Schleswig-Holstein offenbar sehr beliebten Mailversand zu einem Teilabbruch des Roll-outs geführt hat.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält am Plan der Einführung fest, die Gematik fand E-Mails schon immer doof. Bleibt das SMS-Verfahren als letzter Ausweg? Nein, Minister Lauterbach war am Freitag extra in einer Praxis und hat sich das mit dem E-Rezept zeigen lassen. In die Apotheke ist Lauterbach zwar anschließend nicht mehr mitgegangen, aber der Minister hatte genug gesehen um zu beschließen: Er will das E-Rezept per Mail und SMS und normaler Versichertenkarte. Technik und Datenschutzkram sollen schnell geklärt werden.
Wie er sich das genau vorstellt, können die Apotheker:innen Lauterbach in zwei Wochen fragen. Er wird aber nicht antworten. Denn zum Apothekertag kommt er nur für ein Grußwort – die Ein-Kanal-Kommunikation geht also weiter. Wir haben beim DAT schon mit Lauterbach gesprochen, vor zehn Jahren. Wenn Sie Lust auf ein bisschen Nostalgie haben oder überprüfen wollen, ob Lauterbach Wort gehalten hat.
Ob das Wort des Ministers gilt, bemisst sich auch an der Frage der Corona-Tests. Vielmehr an der Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro bei anlassbezogenem Test. Lauterbachs Haus findet es zulässig, wenn die Teststelle die Zuzahlung selbst übernimmt, die KV Schleswig-Holstein (schon wieder!) sieht es anders.
Bei Zur Rose wartet man weiter sehnsüchtig auf das E-Rezept, jetzt steht aber erst einmal eine Umschuldung an. Denn der Mutterkonzern von DocMorris steckt in der Finanzklemme. In Investorenkreisen wird schon über einen möglichen Verkauf spekuliert. Irgendwie lastet ein Fluch auf diesem grünen Kreuz.
Konkurrent Shop Apotheke hat sich mit First A einen Schnelllieferdienst einverleibt und ist bereit, dafür bis zu 38 Millionen Euro zu zahlen. Aber nur, wenn das Ding richtig abhebt. Kann aber auch sein, dass die Sofortzahlung von 5 Millionen Euro irgendwann abgeschrieben werden muss, denn der Kurando-Fall zeigt, dass Lieferdienst kein Selbstläufer ist. Schönes Wochenende!
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