Übergangsfrist verlängert

Wundversorgung: „Zeit, das Warenlager aufzuräumen“

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Berlin -

Das Versorgungschaos im Bereich sonstige Produkte zur Wundversorgung ist vorerst beendet. Dafür sorgte die Verlängerung der Übergangsfrist, die der Bundestag im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen hatte. Bis Mitte des Jahres lohne es sich, „das Warenlager der Apotheke hinsichtlich der Wundversorgung aufzuräumen“, so Djawed Jacobi, Inhaber der Löwenapotheke in Lemförde.

Vorerst konnte die drohende Versorgungslücke zur Abgabe sonstige Produkte zur Wundbehandlung geschlossen werden. Die Übergangsfrist wurde im Rahmen des GVSG) verlängert, die Produkte sind damit bis zum 2. Dezember erstattungsfähig. Es sei zwischenzeitlich dennoch Verwirrung aufgekommen, da Arztpraxen ab Februar betroffene Produkte wieder verordnet hätten. Der Apotheker hatte erst kürzlich vor einem Versorgungschaos gewarnt.

„In der Lauer-Taxe waren jedoch für einen kurzen Zeitraum keine Preise gelistet, das heißt wir mussten mit der Abrechnung diverser Rezepte bis zum März warten“, so Jacobi. Dies sei aber nicht häufig vorgekommen, „es war überschaubar“, erklärt der Inhaber. „Wir konnten auch gut mit den Ärzten zusammenarbeiten, waren Rezepte beispielsweise zu alt, wurden neue ausgestellt, um die Wundversorgungsprodukte später abzurechnen.“

Zum 2. März hätten es jedoch alle Hersteller geschafft, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen, so dass sie aktuell abrechnungsfähig seien, so Jacobi. Aber: „Es lohnt sich das Warenlager in dieser Hinsicht einmal aufzuräumen.“ Denn bei den Herstellern habe sich hinsichtlich der Regelung zur Listung in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) nicht viel getan, so Jacobi. „Ich schätze, dass es bis zum Ende des zweiten Quartals für einige Hersteller schwierig wird, ihre Studien durchzubekommen.“

Will heißen: „Um weiterhin verordnungsfähig zu sein, muss der Nutzen der Wundbehandlungsprodukte nachgewiesen werden.“ Doch wie dieser Beleg in Studien erbracht werden soll, war lange nicht transparent. „Wenn also die Studienergebnisse nicht reichen, werden betroffene Produkte vom Markt genommen“, so Jacobi. „Für Produkte, die sowieso nicht zu den ‚Toprunnern‘ im Sortiment gehören, lohnt eine Investition kaum mehr.“ Man könne also als Inhaber die Zeit nutzen, um sein Warensortiment aufzuräumen.

Jacobi habe sich mit einigen Wundversorgungsexperten ausgetauscht: „Es sind sich alle einig, dass mit den Produkten, die derzeit am Markt sind, jede Wunde optimal versorgt werden kann, es braucht beispielsweise nicht noch die x-te Hydrokolloidauflage von einem Hersteller XY.“ Zudem unterscheide sich das Sortiment der Anbieter qualitativ auch nicht mehr allzu sehr.

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