Eine Risikoschwangerschaft muss für werdende Mütter nicht zur Belastung werden. Denn dank modernster Technik und verschiedenster Vorsorgeuntersuchungen kann die Schwangerschaft engmaschig begleitet werden, sodass mögliche Risiken weitgehend vermieden werden und einer glücklichen Schwangerschaft nichts im Wege steht. Alles in der Übersicht zum Download ist hier zu finden.
Eine Schwangerschaft kann aus verschiedenen Gründen als Risikoschwangerschaft eingestuft werden. Oft ist die Krankengeschichte der Mutter ein wesentlicher Faktor, manchmal können aber auch während der Schwangerschaft entdeckte Befunde dazu führen. Zu den anamnestischen Risiken zählt beispielsweise das Lebensalter der Mutter: Erstgebärende unter 18 oder über 35 Jahren sowie Mehrgebärende über 40 gelten automatisch als Risikoschwangerschaft. Denn mit steigendem Alter sinkt zum einen die Fruchtbarkeit, andererseits steigt auch das Risiko für eine Chromosomenanomalie beim Kind. Übrigens spielt auch das Alter des Vaters eine Rolle: Verschiedene Studien zeigen, dass bei besonders jungen oder alten Vätern das Risiko für eine Frühgeburt oder das Down-Syndrom ansteigt.
Doch das Wichtigste ist: Eine Risikoschwangerschaft stellt nicht automatisch eine akute Gefahr für Mutter oder Kind dar – es bedarf lediglich einer engmaschigeren Kontrolle als bei anderen Schwangerschaften, um mögliche Risiken so gering wie möglich zu halten. Im Falle einer Risikoschwangerschaft werden die präventiven Maßnahmen individuell mit dem Arzt geplant und durchgeführt. Bei Vorliegen einer Risikoschwangerschaft wird somit bis zur 32. Schwangerschaftswoche häufiger als im „normalen“ 4-Wochen-Abstand untersucht. In den letzten acht Schwangerschaftswochen dann häufiger als im „normalen“ 2-Wochen-Abstand.
Auch akute und zurückliegende Erkrankungen der Mutter oder chirurgische Eingriffe sowie Komplikationen bei vorherigen Schwangerschaften können zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft führen. Chronisch Erkrankte können zunächst aufatmen: Sie werden nicht automatisch als Risikoschwangere eingestuft, sondern es wird nach Einzelfall entschieden, ob für Mutter und Kind ein Risiko besteht. Dies kann beispielsweise bei Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen der Fall sein.
Treten während der Schwangerschaft Komplikationen wie wiederholte Blutungen, vorzeitiger Blasensprung oder Wehentätigkeit auf, besteht kein Grund zur Panik. Um Risiken auszuschließen, können zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen – teilweise im Rahmen der selbstzuzahlenden individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL) – durchgeführt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mithilfe von hochauflösenden Ultraschallgeräten die Organe des Kindes genau zu untersuchen. Dadurch können Entwicklungsfehler oder Anomalien frühzeitig festgestellt werden. Eine sogenannte „Dopplersonographie“ kann außerdem Gefäße und Blutfluss überwachen und so bei hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen oder Auffälligkeiten im Bereich des Herzens eingesetzt werden. Kardiotokographische Untersuchungen werden außerdem durchgeführt, wenn es vor der 28. Schwangerschaftswoche zu einem Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit kommt oder ab der 28. Schwangerschaftswoche bei Herztonveränderungen des Kindes.
Außerdem stehen Schwangeren dank der modernen Technik weitere Untersuchungen zur Verfügung, um vor allem Chromosomenanomalien auszuschließen: Bei einer Amniozentese – der sogenannten Fruchtwasseruntersuchung – wird Fruchtwasser mithilfe einer Kanüle entnommen. Denn dieses kann Hinweise auf mögliche Erbkrankheiten, Blutgruppenunverträglichkeit, Infektionen und den Status der Lungenreife geben. Die Untersuchung wird in der Regel zwischen der 14. und 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Neben der Amniozentese kann auch eine Chorionzottenbiopsie (Mutterkuchenpunktion) ähnliche Hinweise liefern. Oft wird im Zuge des Ersttrimester-Screenings auch die Nackentransparenz ermittelt, um das Risiko für Trisomie 21 zu ermitteln.
Eine weitere iGeL-Leistung, die Schwangere in Anspruch nehmen können, um auf Nummer Sicher zu gehen, ist der Streptokokken-B-Test: Denn trägt die Mutter diese Bakterien unbemerkt in sich, können sie zu möglichen Frühgeburten, Hirnhautentzündungen oder einer Blutvergiftung führen. Ein Abstrich der Mundschleimhaut kann Klarheit bringen – bei einem positiven Ergebnis wird mit einem Antibiotikum behandelt. Je nach bestehendem Risiko wird die Leistung von den Krankenkassen übernommen. Ein weiterer Test ist der Zytomegalie-Infektions-Test: Die Viren gehören zu den Herpesviren und können dem Kind schaden. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die meisten Erwachsenen immun gegen die Viren sind. Bei einem Verdacht auf eine Toxoplasmose-Infektion, die beispielsweise durch Katzen übertragen werden kann, übernehmen die Krankenkassen den entsprechenden Test, ansonsten können werdende Mütter diesen auch auf eigene Kosten nutzen.
Doch nicht nur Untersuchungen und Tests können Sicherheit geben: Um einem Neuralrohrdefekt beim ungeborenen Kind vorzubeugen, sollte die Einnahme von Folsäure so früh wie möglich begonnen werden – bei Kinderwunsch am besten schon vor der Schwangerschaft. Denn vor allem im ersten Trimenon ist der Mikronährstoff von großer Bedeutung: Studien zeigen, dass Folsäure das Risiko für einen Neuralrohrdefekt mindern kann, auch wenn die Ursachen für die Spina bifida vielfältig sind.
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