Kommt es in der Schwangerschaft zu Knochenbrüchen oder anderen Erkrankungen, die eine zeitnahe Operation erfordern, sind viele Frauen besorgt. Kann eine Narkose während der Schwangerschaft problemlos durchgeführt werden? Gibt es andere Untersuchungen, die besser erst nach der Schwangerschaft gemacht werden sollten? Der Arzt sollte gemeinsam mit der Patientin den Nutzen gegen die Risiken abwägen.
Während der Schwangerschaft verändert sich der Körper. Beispielsweise steigt der Sauerstoffverbrauch um 20 bis 30 Prozent, auch das Blutvolumen erhöht sich und die mukosale Durchblutung (Durchblutung des Magen-Darm-Traktes) steigt. Daraus ergeben sich unter anderem folgende anästhesiologische Konsequenzen: Die Einleitung von Inhalationsnarkotika erfolgt schneller, die Ausleitung der Narkose erfolgt ebenfalls schneller und Schwangere sind anfälliger für Hypoxie und respiratorische Azidose (durch Atmung verursachte Übersäuerung des Blutes).
Für Schwangere sind alle Methoden aufgrund der körperlichen Veränderungen mit speziellen Risiken verbunden. Die passende Narkosemethode hängt unter anderem von der Schwangerschaftswoche ab. Vor der 16. Woche sollte man auf eine Vollnarkose verzichten.
Bei chirurgischen Eingriffen am Unterbauch oder gynäkologischen und urologischen Operationen im Beckenbereich kann die Spinalanästhesie eingesetzt werden. Sie gilt als Standardverfahren mit einem schnellen Wirkeintritt und kompletter Schmerzausschaltung. Ferner können orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe an den Beinen unter einer Spinalanästhesie behandelt werden.
Eine weitere Form der partiellen Nervausschaltung ist die Periduralanästhesie (PDA). Die rückenmarksnahe Regionalanästhesie führt zur Schmerzfreiheit und Hemmung der aktiven Beweglichkeit im zugehörigen Körperabschnitt und ermöglicht die Durchführung von Operationen im Bauchraum und an den unteren Extremitäten. Eine PDA wird häufig im Rahmen der Entbindung verabreicht. Die beiden Verfahren PDA und Spinalanästhesie ähneln sich.
Sollte während der Schwangerschaft zum Beispiel eine Zahnbehandlung erforderlich sein, muss auf eine lokale Betäubung nicht verzichtet werden. Sie ist meist unproblematisch. Oftmals bevorzugen Zahnärzte Präparate mit einer hohen Plasmaeiweißbindung, da diese eine geringe systemische Wirkung haben.
Röntgen und CT
Ionisierende Strahlung schädigt Zellen zum Teil irreversibel. Wird eine Schwangere geröntgt oder mit anderer ionisierender Strahlung belastet, kann das zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind führen. Das ärztliche Personal muss jede gebärfähige Frau vor dem Röntgen nach einer eventuell bestehenden Schwangerschaft fragen. Die Patientin muss dafür einen Untersuchungsbogen ausfüllen und ihr Einverständnis geben. Im Falle einer Schwangerschaft muss besonders kritisch geprüft werden, wie notwendig eine radiologische Untersuchung ist.
MRT und Ultraschall
Alternativen zu radiologischen Untersuchungen sind die Ultraschalldiagnostik (Sonografie) und die Kernspintomografie (MRT). Hier sind keine Röntgenstrahlen oder radioaktiven Stoffe an der Bildgebung beteiligt. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge werden regelmäßig Ultraschalluntersuchungen durchgeführt.
Sonderfall Flughafen:
An allen Flughäfen wird das Handgepäck mittels Röntgengeräte kontrolliert. Diese unterliegen strengen Regeln, so muss sichergestellt sein, dass auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Jahresgrenzwert der effektiven Dosis für eine Einzelperson nicht überschritten wird. Dieser Grenzwert liegt bei einem Millisievert (1 mSv). Hier besteht also für die Schwangere keine Gefahr.
Bei Körperscannern ist Vorsicht geboten. Normalerweise werden sie mit Terahertzstrahlung betrieben, nicht mit Röntgenstrahlung. Für den Passagier ist eine eindeutige Zuordnung jedoch nicht möglich. Da auch Mischformen existieren, sollten Schwangere die Kontrolle durch das Sicherheitspersonal verlangen.
Sonderfall Langstreckenflug:
Die Strahlung während des Flugs ist weitaus höher. Fliegen Schwangere besonders häufig Langstrecken, können sie eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten. Das Bundesinstitut für Strahlenschutz gibt grünes Licht für Kurzstrecken: „Bei der überwiegenden Zahl aller Flüge kann das Risiko einer gesundheitsschädlichen Strahlenwirkung für den Embryo vernachlässigt werden.“ Von Langstreckenflügen sollte während der Schwangerschaft Abstand genommen werden.
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