Behördengänge

Geburtsurkunde, Krankenkasse & Co. – An alles gedacht?

, Uhr
Berlin -

Wenn man in den letzten Zügen der Schwangerschaft ist und der Termin zur Geburt bereits zum Greifen nah ist, will man natürlich an alles gedacht haben. Neben der Ausstattung für das Baby sollten auch Behördengänge und andere organisatorische Dinge nicht vergessen werden. Folgendes sollte bedacht werden, bis das kleine Wunder da ist.

Zu den ersten Vorkehrungen, spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Starttermin der Elternzeit, sollte diese mit dem Arbeitgeber kommuniziert und geklärt sein. Das sollte am besten in Form eines schriftlichen Antrags mit Angabe zur Dauer der Elternzeit erfolgen. Hier gilt aber: Je früher desto besser ­– zum einen für den Arbeitgeber, da dieser besser planen kann. Aber auch für die werdenden Eltern bedeutet das einen Punkt weniger auf der To Do- Liste.

Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte sich um die Beantragung von Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse gekümmert werden. Dazu ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft oder, je nach Zeitpunkt, die Geburtsurkunde des Kindes ausreichend.

Stichwort Geburtsurkunde: Diese wird im Standesamt des Geburtsortes erstellt. Die Anmeldung dafür geschieht in der Regel bereits im Krankenhaus in einem Zeitraum von circa einer Woche. Die dafür benötigten Unterlagen sind Personalausweis oder Pass der Mutter und die Geburtsbescheinigung von der Klinik. Die Anforderungen unterscheiden sich insoweit, ob das Elternpaar verheiratet ist oder nicht: Bei Vermählten werden die Geburtsurkunden sowie die Heiratsurkunde gebraucht. Bei einem unverheirateten Paar sind die Geburtsurkunde der Mutter sowie die Vaterschaftserkennung von Nöten. Die Anerkennung der Vaterschaft wird beim Standes- oder Jugendamt beantragt. Möglich ist das vor und nach der Geburt. Notwendig ist hier die Zustimmung der Mutter in schriftlicher Form.

Natürlich muss das Kind dann auch angemeldet werden: Dies sollte schnellstmöglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erledigt werden. Die nötigen Unterlagen dafür sind die Geburtsurkunde des Kindes, je nach Status der Partnerschaft die Vaterschaftsanerkennungsunterlagen und der Personalausweis beziehungsweise der Pass der Mutter. Auch die Anmeldung bei der Krankenversicherung ist nicht zu vernachlässigen: Dies sollte möglichst bald nach der Geburt über den Mehrverdiener laufen. Auch hier wird bei einigen Krankenkassen wieder die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. In der Regel wird die Krankenkasse zunächst telefonisch über die Geburt informiert, um dann die entsprechenden Formulare zu verschicken. Nach Rücksendung der ausgefüllten Exemplare erhält man meist nach zwei bis drei Wochen die Versicherungskarte.

Auch den Anspruch auf Elterngeld sollte man nicht außer Acht lassen: Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt kann dieses bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Eine Liste der zuständigen Stellen sowie weitere Informationen zu den Leistungen und deren Zeiträumen sind auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums hinterlegt. Die benötigten Unterlagen für die Beantragung sind die Geburtsurkunde des Kindes, eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine Bezuschussung. Ebenso wird eine Einkommenserklärung beziehungsweise Lohn­- und Gehaltsbescheinigung von den Erziehungsberechtigten benötigt.

Natürlich gehören noch viele weitere Aufgaben zur Vorbereitung einer Geburt. Egal ob es um die Erstausstattung des Babys oder andere organisatorische Dinge handelt, kann die MeinBabyBauch-App von Steripharm unterstützen: Mit Checklisten und Fakten rund um das Thema Schwangerschaft und Stillzeit haben Eltern die wichtigsten Dinge immer auf ihrem Smartphone.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte