Gummidrops, Kekse, Softdrinks

Warnung: Cannabinoide vermehrt in Lebensmitteln Sandra Piontek, 27.09.2024 15:04 Uhr

Die Zahl der Schnellwarnmeldungen zu Cannabinoiden in Süßwaren erreichte im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand. Foto: bukhta79-stock.adobe.com
Berlin - 

Im vergangenen Jahr wurde ein neuer Höchststand bei den Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln erreicht. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. Zunehmend seien dabei Cannabinoide in Süßwaren und Softdrinks gemeldet worden.

Fast 4700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien haben die Behörden der 31 angeschlossenen Staaten im Jahr 2023 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF eingepflegt. „Das ist ein neuer Höchststand“, so das BVL. Besonders die Meldungen zu Cannabinoiden würden steigen. Diese sollen vor allem in Süßwaren wie Gummidrops, Keksen, Honig und Softdrinks enthalten sein.

In der Meldereihenfolge liegt Deutschland vorn: Fast jede achte Meldung im Schnellwarnsystem wurde von den deutschen Behörden übermittelt.

89 Prozent aller Meldungen des Schnellwarnsystems betrafen Lebensmittel, wobei die Zahl der Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln deutlich anstieg. „Ein Großteil dieser Meldungen betreffen Produkte, die das als neuartig eingestufte Cannabidiol (CBD) enthalten. Mehr als 90 RASFF-Meldungen gab es hierzu, davon 44 von deutschen Behörden“, so das BVL.

Das Problem: Cannabinoide werden vermehrt in Lebensmitteln angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. So meldeten die Behörden im vergangenen Jahr mehr als 20 Produkte, die von Kindern mit handelsüblichen Süßwaren verwechselt werden können. Dazu gehören: Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Mehr noch: Neben CBD enthielten einige Produkte sogar das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC). Der Verkauf von HHC ist in Deutschland mittlerweile verboten.