Gesundheitsausschuss findet Kompromiss

Showdown bei Cannabisgesetz

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Berlin -

Am Freitag ist das Cannabisgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in 2./3. Lesung im Bundestag. Der Gesundheitsausschuss billigte die Gesetzespläne zur teilweisen Legalisierung von Cannabis zwar – allerdings mit mehreren Änderungen. Noch immer hagelt es Kritik: So sprach der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) von einer „Verschlimmbesserung“ und noch vielen Unklarheiten. Die CSU will das Vorhaben im Bundesrat blockieren.

Philippi sieht insbesondere im Kinder- und Jugendschutz noch Probleme, unter anderem was die geplanten Konsumverbotszonen angeht. „Näher an Kitas zu kiffen, ist kein Beitrag zur Prävention. Der Kinder- und Jugendschutz ist weithin zu schwammig und unpräzise“, so Philippi. Auch die Erhöhung der erlaubten Besitzmenge beim Eigenanbau verstehe er nicht: „Ich sehe die Gefahr der Verharmlosung, wenn Erwachsene in großem Stil Cannabis besitzen. Das hat eine schlechte Signalwirkung auf Kinder und Jugendliche. Ob alle Erwachsenen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, daran habe ich meine Zweifel.“

Auch aus den Reihen der CSU kommt Kritik: „Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz wird der Jugendschutz vernachlässigt, mehr und mehr Jugendliche können krank werden. Die Ampel und Gesundheitsminister Karl Lauterbach müssen dringend auf den Rat der Ärzteschaft hören: Bis 25 Jahre reift das Gehirn, wer Cannabis konsumiert riskiert bleibende Schäden“, so der frühere bayerische Gesundheitsminister und heutige Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek.

Schutzzonen um Schulen und Kitas

Künftig erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Nein-Stimmen aus eigenen Reihen

Schon am Freitag wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Für die namentliche Abstimmung wird mit einzelnen Nein-Stimmen vor allem aus Reihen der SPD gerechnet.

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