Verbot in Hausordnung

NRW: Cannabis in Schulen „ausnahmslos verboten“

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Berlin -

Volljährige Schüler dürfen in kleiner Menge Cannabis in ihren Brotdosen, Taschen oder Rucksäcken mitbringen – es aber in der Schule nicht konsumieren. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zeigt den Schulen Optionen auf.

Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art an Nordrhein-Westfalens Schulen „ausnahmslos verboten“. Das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen, stellte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar. „Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot verankern.“

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sagte der dpa: „Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen.“ Leider habe es der Bund versäumt, für ein Verbot von Cannabis an Schulen eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Umso wichtiger sei es, dass er jetzt seine Zusage einhalte und die angekündigten Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zügig umsetze. „Die Landesregierung wird fortlaufend prüfen, ob weitere Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.“

Für Schlagzeilen hatte in der vergangenen Woche eine Erläuterung der Rechtslage aus dem hessischen Kultusministerium gesorgt, wonach volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen dürfen. Ihnen drohen dafür keine Strafen. Grundsätzlich bleibt aber der Cannabis-Konsum in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium erläutert hatte. Manche Schulen oder Schulträger – etwa Kommunen oder kirchliche Einrichtungen – hätten über eine eigene Hausordnung bereits das Mitbringen von Drogen untersagt.

Das NRW-Schulministerium unterstrich: „Minderjährigen ist der Besitz von Cannabis innerhalb und außerhalb des Schulgeländes verboten.“ Sollten Lehrkräfte bei einem Schüler oder einer Schülerin dennoch Cannabis finden, so sei es vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen. „Eine Durchsuchung von Schülerinnen oder Schülern sowie von in deren Besitz befindlichen Gegenständen ist allerdings nicht zulässig.“

Im Klartext heißt das: Ohne ausdrückliches Verbot in den Hausordnungen dürfen erwachsene Schüler die erlaubten Cannabis-Mengen in die Schulen mitbringen. Das Ministerium stellt den Schulen Informationen – auch in leichter Sprache – sowie Materialien zur Cannabis-Prävention zum Einsatz im Unterricht online zur Verfügung.

Am 1. April war bundesweit ein neues Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seitdem sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Für Minderjährige und in Sichtweite von Schulen und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten.

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