„Der Weg ist frei für Cannabis-Modellprojekte“, freut sich der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). Denn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun eine Verordnung erlassen, die die Zuständigkeiten für die entsprechenden Projektanträge regelt. Nachdem also schon einzelne Städte zuletzt in die Planung gingen, könnten jetzt weitere folgen, so die Hoffnung des Branchenverbands. Apotheken werden hier schon allein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vermutlich keine Rolle spielen, selbst wenn die Stadt Wiesbaden hier bisher anders plant.
Der BvCW ruft nun interessierte Hochschulen und Unternehmen auf, ihre Anträge einzureichen. Das Ministerium gebe hierzu weitere Informationen. Laut dem Verband haben bundesweit bereits mindestens 27 Kommunen und Länder ihr Interesse an solchen Modellprojekten geäußert. Auch „zahlreiche Unternehmen und Universitäten“ seien interessiert.
„Durch verschiedene Forschungsprojekte wird eine neue Bandbreite an Kenntnissen ermöglicht, wie eine zukünftige, bestmögliche Regulierung des Genusscannabismarktes aussehen kann. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um mittel- bis langfristig den Schwarzmarkt deutlich zurück zu drängen“, so Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbands.
„Kein Schwarzmarktdealer fragt nach dem Ausweis“, ergänzt Geschäftsführer Michael Greif, das sei im Rahmen der Modellprojekte anders. „Sichere Bezugsquellen werden Qualität gewährleisten und somit die größten Gesundheitsrisiken – Beimengungen und Streckmittel – ausschließen.” Rechtsgrundlage für die neue Verordnung ist die Cannabis-Teillegalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Die Städte Frankfurt am Main und Hannover hatten kürzlich verkündet, im Rahmen von Studien eine kontrollierte Abgabe von Genusscannabis angehen zu wollen. Hier sollen spezielle Abgabestellen eingerichtet werden. In beiden Städten ist das Unternehmen Sanity, das in der Schweiz für ein ähnliches Projekt Fachgeschäfte betreibt, für die Umsetzung verantwortlich. „Eine Abgabe von Genusscannabis in Apotheken ist in Frankfurt nicht geplant“, hieß es ergänzend von der Stadt.
Wiesbaden plant dagegen, dass für ein eigenes Modellprojekt „die etablierten und mit hoher Fachkenntnis versehenen Apotheken ins Auge gefasst werden“. Doch die Erfolgsaussichten sind für derartige Abgabepläne gering. In der hessischen Landeshauptstadt wartete man bisher ebenfalls sehnsüchtig auf die Verordnung des BMEL. „Ein entsprechender Entwurf liegt zwar seit dem Sommer vor, er ist aber noch nicht erlassen worden“, hieß es hierzu noch Ende Oktober aus Wiesbaden.
Sobald die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Aufgabe offiziell zugewiesen bekommen habe, sollen die Wiesbadener Projektpartner, das Cannabis Forschung Deutschland (CFD) und das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), den Projektantrag finalisieren und einreichen. „Im Rahmen dieser Abstimmungen wird dann auch die Frage final zu klären sein, ob die BLE Apotheken als Abgabestellen zulassen wird. Wir sehen hier aber keine wesentlichen Hindernisse. Dafür spricht auch, dass sich bereits rund 15 Wiesbadener Apotheken eigeninitiativ an uns gewandt haben, um am Modellprojekt mitzuwirken“, so die Stadt.
Bei der Abda gibt es hierzu aber zumindest keine Ideen zur Umsetzung: „Wie Sie wissen, ist eine Abgabe von Cannabis zu Konsumzwecken über Apotheken im KCanG nicht vorgesehen. Uns ist nicht bekannt, auf welcher Rechtsgrundlage einzelne Kommunen davon abweichen wollen.“ Ob die Pläne aus Wiesbaden sich also umsetzen lassen, steht noch nicht fest.