Während Cannabisgesetz (CanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) auf sich warten lassen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) anzupassen. Es geht um den Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis – die Fachverbände fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme dringende Nachbesserungen.
Der G-BA soll festlegen, welche Facharztgruppen bei entsprechender Qualifikationen künftig medizinisches Cannabis verordnen dürfen, ohne vorher eine Genehmigung der Kasse einholen zu müssen. Für die Fachverbände ist dies zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – sie fordern sogar die komplette Streichung des Genehmigungsvorbehalts. Aus ihrer Sicht ist aber bei der geplanten Regelung eine wichtige Gruppe vergessen worden, nämlich die der Fachärzte für Allgemeinmedizin.
Rund 60 Prozent der Verordnungen für medizinisches Cannabis stammen von Hausärztinnen und Hausärzten; laut Begleiterhebung sind sie damit die zweitgrößte Verordnergruppe und müssen aus Sicht der Verbände also zwingend aufgenommen werden. Ansonsten drohe nicht nur eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten, insbesondere auf dem Land, sondern auch eine Überlastung der übrigen Facharztpraxen.
Aktuell werden die Kosten für Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte nur dann übernommen, sofern die Krankenkasse dies zuvor genehmigt hat. Das dafür etablierte Verfahren ist laut den Verbänden für Ärzte und Patienten gleichermaßen abschreckend, langwierig und bürokratisch. 30 bis 40 Prozent der Anträge würden von den Krankenkassen abgelehnt.
Daraus resultiere, dass Medizinalcannabis – trotz der erwiesenen Vorteile – immer noch nicht flächendeckend angeboten werde. Erkrankte würden daher aktuell oft in die Illegalität gedrängt. Aus diesen Gründen befürworte man ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erleichtere. Der damit verbundene Bürokratieabbau führe neben Kostenersparnissen für die Kassen auch zu einer besseren Behandlung der Patientinnen und Patienten.
„Eine optimale Versorgungslage für Patientinnen und Patienten kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft wird, um Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihrer notwendigen Therapie zu gewähren. Gleichzeitig müssen verschreibende Ärztinnen und Ärzte vor Regress geschützt werden. Daher fordern die unterzeichnenden Verbände den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Regulierungen, im Rahmen des MedCanG oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.“
Unterzeichner sind
APOTHEKE ADHOC Debatte