Geringe Nachfrage

Medizinalcannabis: BfArM-Blüten werden teurer

, Uhr
Berlin -

Seit Juli 2021 verkauft das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland angebautes medizinisches Cannabis, darf dabei allerdings keine Überschüsse erzielen. Aber auch Verluste sollte es nicht machen – daher wird aufgrund zu geringer Nachfrage bestimmter Sorten der Grammpreis angepasst.

Aufgrund der Entwicklung der ärztlichen Verschreibungen passt das BfArM den Preis für seine Medizinal-Cannabisblüten an. Weil bevorzugt Cannabissorten mit hohem THC-Gehalt verordnet würden und die Nachfrage nach den Blüten mit geringerem THC-Gehalt durch die Apotheken entsprechend gering sei, wird der „auf einer Mischkalkulation basierende“ Verkaufspreis von 4,30 Euro pro Gramm zum 1. Juli auf 5,80 Euro angehoben.

Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der beim BfArM angesiedelten Cannabisagentur von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Der Verkaufspreis ergab sich nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren aus einer Mischkalkulation aller Sorten und Anbaubetriebe, bei der das BfArM keine Überschüsse erzielen darf. Es werden „lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt“, so die Regelung.

Anbaumenge im Vorfeld festgelegt

Das BfArM habe schon im Vorfeld berücksichtigt, dass tendenziell mehr Rezepte für Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt ausgestellt werden würden und überwiegend entsprechende Sorten anbauen lassen, heißt es. In die Anbaumenge sei aber rechnerisch auch mit einbezogen worden, dass dieses auch von Importeuren bezogen werden kann. Denn anders als der Anbau in Deutschland, wird der Import nicht vom BfArM gesteuert.

Die vom BfArM beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis war 2019 festgelegt und auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2600 kg verteilt. Die Cannabisblüten werden nach der Ernte aber nicht ins BfArM transportiert, gelagert oder weiterverteilt. Die Herstellung und Lagerung der Cannabisblüten erfolgen bei den jeweiligen Anbaubetrieben beziehungsweise dem beauftragten Logistiker Cansativa.

Für die Abgabe in der Apotheke gibt es für das BfArM-Cannabis sogar zwei eigene Sonder-PZN:

  • 06461446: Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in Zubereitungen
  • 06461423: Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in unverändertem Zustand.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Produktion wird eingestellt
Aus für Fumaderm
Überdosierungen und schwerwiegende Nebenwirkungen
Deferasirox: BfArM warnt vor Umstellungsrisiken
Mehr aus Ressort
Neues Projekt im hessischen Groß-Gerau
Konsumcannabis-Abgabe: Apotheken sollen sich melden

APOTHEKE ADHOC Debatte