Medizinal-Cannabis unterliegt zwar noch der Rezeptpflicht, gilt aber nicht mehr als Betäubungsmittel. Seit der Gesetzesänderung im Frühjahr letzten Jahres kann Cannabis mit geringerem bürokratischem Aufwand verordnet werden. Eine Gefahr. Clemens Hoch, SPD-Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz, sieht Handlungsbedarf und fordert eine Rückkehr zur BtM-Pflicht von Medizinal-Cannabis.
Cannabis zu medizinischen Zwecken wird seit der Gesetzesänderung nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern per E-Rezept verordnet. Es gelten nicht mehr die Vorgaben im Betäubungsmittelgesetz, sondern die des neuen Medizinal Cannabisgesetzes (MedCanG).
Seit April 2024 ist Medizinal-Cannabis zu einfach im Internet zu bekommen. So lautet die Einschätzung von Vertretern der rheinland-pfälzischen Landesregierung. „Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 hat der Missbrauch von Medizinal-Cannabis über Internet-Plattformen in Deutschland deutlich zugenommen“, so Hoch und fordert gesetzliche Änderungen.
Problemlos könne im Internet ein Rezept und Cannabis bestellt werden. „Das ist jetzt ein verschreibungspflichtiges Medikament, aber so wie starke Schmerzmittel – beispielsweise Ibuprofen 600“, sagt der ausgeschiedene Leiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek.
Um dem Missbrauch entgegenzuwirken, hält es Hoch für die „wirksamste Maßnahme, Medizinal-Cannabis – wie bis zum April 2024 erforderlich und bewährt – erneut dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen.“ So werde der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bundesweit eine wirksame Kontrolle des Vertriebs und der Anwendung von medizinischem Cannabis im Sinne des Patientenschutzes ermöglicht.
Gesetzlich Krankenversicherte mit einer schweren Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Haus- und Fachärzte dürften dies in bestimmten Fällen verordnen. Der Anbau müsse unter staatlicher Kontrolle erfolgen, erläutert die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Gruppe Die Linke forderte Antworten zur Cannabis-Legalisierung; konkret um die Legalisierung von Genusscannabis. Die Fragenden wollten wissen, wie viele Straftaten, Bußgeldverfahren und polizeiliche (Haus-) Durchsuchungen aufgrund von Verstößen gegen das Cannabisgesetz eingeleitet beziehungsweise durchgeführt wurden. „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“, heißt es dazu von der Bundesregierung.
Außerdem sollte Bundesregierung beantworten, ob das CanG zu einer Eindämmung des Schwarzmarktes geführt habe. Auch hierzu, könne derzeit noch keine Einschätzung abgegeben werden.