Im April ist die BtM-Pflicht für Medizinalcannabis gefallen. Seitdem unterliegt auch das THC-Spray CannaXan (Apurano) nicht mehr der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) und kann per E-Rezept verordnet werden. Das Problem: Apotheken können die Rezepte aufgrund gesperrter PZN nicht abrechnen.
Das Vorgehen von Apurano ärgert einen Inhaber, der häufig Verschreibungen über Medizinalcannabis erhält. „Im April fiel die BtM-Pflicht für das THC-Spray CannaXan, bis Mai hat das Unternehmen es nicht geschafft, den BtM-Status aus der Abdata rauszunehmen.“
Als er kurzerhand selbst zum Telefonhörer griff, um mit Apurano Kontakt aufzunehmen, staunte er über die Antwort nicht schlecht. „Man wusste einfach nichts davon, versicherte mir ein Mitarbeiter. Er habe vom BtM-Status noch nie was gehört und zweifelte sogar seine Zuständigkeit dafür an“, so der Inhaber.
Das Unternehmen nahm den BtM-Status schlussendlich raus. Parallel dazu wurden aber auch alle Pharmazentralnummern (PZN) gelöscht. Von Apurano heißt es dazu konkret: „Aufgrund regulatorischer Anforderungen mussten kurzfristig neue PZN für CannaXan 771 beantragt und die bisher gültigen gesperrt werden. Die neuen PZN stehen leider erst ab dem 1. Oktober zur Verfügung.“ Man bedauere diese Unannehmlichkeiten sehr und bedanke sich für das Verständnis, heißt es weiter.
Dass er das THC-Spray nicht abrechnen kann, trifft den Inhaber bitter: „Ich habe einen Verlust von etwa 7000 Euro. Sobald die PZN wieder zur Verfügung stehen, muss ich alles nachquittieren lassen“, erklärt er. „Für mich ist das ein enormer Mehraufwand, es ist mehr als ärgerlich.“ Mehr noch: „Ich kann die Verordnungen erst mit dem neuen Abrechnungszyklus im Oktober einreichen, bis dahin muss ich weiter in Vorleistung gehen.“
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