Kommentar

Cannabisgesetz: Lauterbach vergisst Patienten Nadine Tröbitscher, 28.03.2024 13:54 Uhr

Legales Kiffen sticht Arzneimittelversorgung. Das CanG kann zu Versorgungslücken führen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Zwölf Gesetzesvorhaben will Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) noch auf den Weg bringen. Die Zeit rennt und Alleingänge sind an der Tagesordnung. Das Ergebnis: Versorgungslücken. Die wird es auch aufgrund des schnellen Durchdrückens des Cannabis-Gesetzes (CanG) geben. Doch die Legalisierung zu Konsumzwecken scheint dem Minister wichtiger zu sein als die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Das CanG war und bleibt umstritten. Doch nachdem Manuela Schwesig in Vertretung für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Mittwoch ihre Unterschrift darunter setzte, tritt die Legalisierung am Ostermontag in Kraft. Eine Vorlaufzeit gibt es nicht – und das bekommen die Patient:innen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, zu spüren.

Der Grund: Die rechtlichen Regelungen zu Cannabis zu medizinischen Zwecken, wozu auch Sativex und das Rezepturarzneimittel Dronabinol gehören, werden in ein eigenes Gesetz, das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), überführt und sind am 1. April keine Betäubungsmittel (BtM) mehr.

Was tatsächlich eine Erleichterung für Praxen und Apotheken werden könnte, hat zum Start weitreichende Konsequenzen. Denn die Einführung wurde nicht zu Ende gedacht. Die Leidtragenden: Patient:innen, Apotheken und Arztpraxen.

Der Grund: Der Artikelstamm – das Preis- und Produktverzeichnis – kann nicht über Nacht angepasst werden. Dazu ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Der Redaktionsschluss zur der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA) war am Mittwoch, und zwar nicht für Anpassungen zum 1. April, sondern für den 15. April. Somit werden alle Cannabisprodukte, die bislang als BtM gelistet sind, bis zum 1. Mai BtM bleiben. Es hätte sich gelohnt, mit den Leistungserbringern zu reden. Die müssen mal wieder retten, was zu retten ist.

Für den Minister anscheinend kein Problem. Was zählt, ist der Haken am Gesetz und dass das Kiffen in der Öffentlichkeit endlich erlaubt ist. Die Versorgung der Patient:innen ist dagegen in Gefahr, weil Ärzt:innen vorerst weiter nur BtM-Rezepte ausstellen können, die die Apotheken nicht beliefern dürfen, weil Cannabis kein BtM mehr ist. Die Katze beißt sich in den Schwanz. Und auch die BtM-Gebühr darf nicht berechnet werden – sie kann aber auch nicht händisch korrigiert werden. Eine Übergangsfrist hat das Bundesgesundheitsministerium bislang noch nicht kommuniziert.

Kommunizieren müssen aber die Praxen und Apotheken. Sie haben den schwarzen Peter, weil ab 1. April keine Rezepte ausgestellt und in der Apotheke keine BtM-Rezepte, die vor dem 1. April ausgestellt wurden, beliefert werden können.

Cannabispatient:innen müssen sich also selbst versorgen. Aber wie? Denn legale Bezugsquellen gibt es nicht. Cannabis-Clubs kommen erst später und bis bei den jetzt legalen drei Pflanzen die erste Ernte möglich ist, wird es noch länger dauern. Es ist also am Minister, die Lücke zu stopfen und eine Übergangslösung für das gelbe BtM-Rezept zu schaffen. Am besten vor Ostern.