Eigentlich wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinen Eckpunkten für die Cannabis-Legalisierung sondieren, ob die EU-Kommission grünes Licht gibt. Doch offenbar waren die Gespräche ernüchternd. Es zeige sich, dass „sehr gute Argumente“ benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte er am Dienstag in Berlin. Daher will er nun doch schon mit der Arbeit am Gesetzentwurf starten und seine Pläne außerdem durch ein Gutachten absichern.
Neben den Gesetzesvorbeitungen solle ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Deutlich gemacht werden soll damit, dass die beiden Ziele, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und zugleich den Konsum insgesamt nicht auszudehnen
sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, auch erreicht werden können. Die Idee mit dem Gutachten sei seine eigene gewesen; er habe sich bereits selbst vor mehr als einem Jahr mit der Datenlage beschäftigt.
Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des wissenschaftlichen Gutachtens dargestellt werden könne. Er will europäische Wissenschaftler damit beauftragen, die Inhalte sollen vor allem den medizinischen Bereich abdecken. Der jursitische Part werden von Gesundheits- und Justizministerium übernommen.
Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Wenn es gut laufe, könne er dann in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen.
Zum Verlauf der Gespräche wollte er sich auch auf mehrfache Nachfrage nicht äußern, da diese strenger Vertraulichkeit unterlägen. Allerdings hatte er sich bei der Präsentation der Eckpunkte vor wenigen Wochen noch zuversichtlicher gezeigt, dass das Vorhaben zur Blaupause für ganz Europa werden könnte. Nun sagte er nur: „Wenn es keine Perspektive gäbe, würden die weiteren Arbeiten nicht stattfinden.“
Mittlerweile scheint Lauterbach auch klar geworden zu sein, dass es Preisvorgaben geben muss. Man brauche „optimale Preise“, die weder so niedrig seien, dass am Ende der Schwarzmarkt beliefert werde, noch so hoch, dass Konsumenten lieber weiter auf dem Schwarzmarkt einkauften.
Das Kabinett hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Koalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
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