Das Cannabis-Gesetz kommt im Bundestag langsamer voran als gedacht. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar ist faktisch nicht mehr möglich, vor März ist mit einer Freigabe nicht zu rechnen.
Das Versprechen der Ampel, Cannabis zu Genusszwecken – zumindest in abgespeckter Form – zum 1. Januar 2024 freizugeben, lässt sich offenbar nicht mehr erfüllen. Die wohl ursprünglich für diese Woche geplante finale Befassung des Bundestages ist vom Tisch, stattdessen sollen die dafür relevanten Änderungsanträge erst in KW 50 fertig sein. Der Bundesrat wird sich daher wohl erst im Februar damit beschäftigen können, sodass ein Inkrafttreten frühestens im März möglich ist.
Noch immer seien einige Detailfragen ungeklärt, wie das Büro des SPD-Gesundheitsexperten Dirk Heidenblut bestätigte. Laut „Legal Tribune“ geht es um Themen wie Abstandsregeln oder Besitzobergrenzen, aber auch die Umwidmung von Medizinalcannabis soll berührt sein. Grundlegende Änderungen für die Abgabe in der Apotheke sind aber dem Vernehmen nach nicht zu erwarten.
Doch selbst eine Einigung im Dezember ist wohl alles andere als gewiss. Gewisse Änderungswünsche aus den Fraktionen gingen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu weit, heißt es. Inhalte seien wichtiger als ein zu ambitionierter Zeitplan, sagte Kristine Lütke gegenüber „Legal Tribune“. „Wir stehen in engem Austausch – sowohl zwischen den Fraktionen als auch mit dem BMG. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir zu einem guten Abschluss kommen werden.“
Schon die 1. Lesung im Bundestag am 13. Oktober war abgesetzt worden; begründet wurde dies damals mit dem Terrorangriff auf Israel kurz zuvor. Auch die ursprünglich für 18. Oktober angesetzte Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde verschoben, stattdessen fand an diesem Tag die 1. Lesung statt. Die Anhörung folgte am vergangenen Montag.
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