Medizinisches Cannabis ist hierzulande kein Betäubungsmittel mehr. Doch das bedeutet nicht, dass bei Reisen über die Grenzen hinaus keine Vorsicht geboten ist. Denn in den meisten Schengen-Staaten und in anderen Ländern hat Cannabis weiterhin den Status. Ohne beglaubigte Bescheinigung geht daher bei Reisen mit medizinischem Cannabis meist nichts.
Seit dem 1. April fällt Medizinisches Cannabis nicht mehr unter der Betäubungsmittelgesetz. Und auch der Cannabiskonsum wurde legalisiert – bis zu 25 Gramm darf jede/r Erwachsene besitzen und mit sich führen. Außerdem dürfen bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum privat angebaut werden. Die Samen für den privaten Anbau dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke eingeführt oder über das Internet oder per Fernabsatz bestellt werden. Doch die Blüten dürfen nicht einfach so mit auf Reisen genommen werden. Urlauber:innen haben einiges zu beachten.
Wer bis zu 30 Tage in die Schengen-Staaten – Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn – reist, kann verordnetes Medizinialcannabis mit sich führen. Vorausgesetzt die verschreibende Person hat die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens ausgefüllt und der/die Reisende führt das Dokument mit sich.
Achtung, die Bescheinigung ist Reiseantritt von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle zu beglaubigen und ist maximal 30 Tage gültig. Außerdem muss für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt werden.
Wer in Nicht Schengen-Staaten reist, sollte den Rat der Bundesopiumstelle befolgen und nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) verfahren. Patient:innen sollten sich von der verschreibenden Person eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle muss die Bescheinigung, die auf der Reise mitzuführen ist, beglaubigen.
„Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln auf Reisen bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden“, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit. Patient:innen sollten die Rechtslage am Zielort vor Reiseantritt abklären. Auskunft kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland geben.
In den Niederlanden, Malta, Tschechien, Luxemburg, Spanien, Schweiz, Tschechien und Portugal ist der private Konsum von Cannabis entkriminalisiert und in festgelegten Mengen straffrei. Aber auch über die europäischen Grenzen hinaus – in Uruguay, Mexiko, Kanada und einigen US-Bundesstaaten – ist der Konsum von Cannabis erlaubt. Legal ist die Einfuhr jedoch nicht. Hohe Strafen drohen hingegen unter anderem in Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
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