GKV-Spitzenverband kündigt Regelung

BfArM-Cannabisblüten: Keine Erstattung mehr bei Vernichtung

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Berlin -

Seit Juli 2021 verkauft das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland angebautes medizinisches Cannabis. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit bei großen Gebinden bleiben in den Apotheken häufig Anbrüche übrig, deren Vernichtung konnte bislang abgerechnet werden. Zum August hat der GKV-Spitzenverband diesen Teil der Hilfstaxe nun allerdings gekündigt.

Da die BfArM-Cannabisblüten nur in Gebindegrößen von 50 Gramm auf den Markt gebracht werden und diese teilweise ab Marktverfügbarkeit nur noch eine Haltbarkeit von vier Monaten oder weniger haben, ist eine Vernichtung in Apotheken nicht selten. Deshalb wurde in der Hilfstaxe Anlage 10 Teil 7 eine befristete Sonderregelung eingeführt, nach der die Vernichtung „nur nachweislich vernichteter BfArM-Cannabisblüten einer Sorte, zwischen 5 bis maximal 45 Gramm, zu 4,30 € je Gramm, bis zu viermal je Kalenderjahr über alle Krankenkassen hinweg“ abgerechnet werden durfte.

Abrechnung bis 31. August

Diese Sonderregelung war durch einen Schiedsspruch im Juni 2022 rückwirkend in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2023. Danach kann Teil 7 mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Der GKV-Spitzenverband hat diesen Teil nun zum 31. Juli 2023 gekündigt. Somit ist eine Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten, die ab dem 1. August 2023 vernichet wurden, nicht mehr möglich.

Da es in Teil 7 heißt, dass „die Abrechnung spätestens in dem Monat erfolgen“ muss, „der auf den Monat der Vernichtung folgt“, können nach Meinung des DAV BfArM-Cannabisblüten, die im Juli 2023 vernichtet werden, noch bis zum 31. August 2023 abgerechnet werden.

Aktuell läuft noch ein Klageverfahren gegen den Schiedsspruch. Die Klage hatte der DAV im vergangenen Jahr eingereicht – auch Teil 7 ist ein Bestandteil dessen.

Grammpreis wird erhöht

Das BfArM darf mit dem in Deutschland angebauten medizinischen Cannabis keine Überschüsse erzielen. Da es aber auch keine Verluste machen soll und die Nachfrage nach den BfArM-Cannabisblüten verhältnismäßig gering ist, wird zum 1. Juli der Grammpreis angepasst: Statt 4,30 Euro pro Gramm kosten die Blüten dann 5,80 Euro pro Gramm.

Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der beim BfArM angesiedelten Cannabisagentur von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Der Verkaufspreis ergab sich nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren aus einer Mischkalkulation aller Sorten und Anbaubetriebe, bei der das BfArM keine Überschüsse erzielen darf. Es werden „lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt“, so die Regelung.

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