Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab sofort: Die W-IdNr kommt

, Uhr
Berlin -

Damit im Geschäftsleben kein Unternehmer „verloren geht“, bekommen alle Betriebe jetzt auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Diese werden ab sofort stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZS) vergeben.

Die W-IdNr. soll zur eindeutigen Identifizierung dienen und wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt zugeteilt. Sie soll langfristig behördenübergreifend genutzt werden und damit für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung dienen. Außerdem gilt sie gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten wie Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht oder Namensänderung nicht.

Seit Anfang November läuft die Ausgabe im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das jeweilige Elster-Benutzerkonto, ein Antrag ist nicht notwendig.

Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional. Wer also bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen hat, hat laut BZS keine Nachteile. Das Amt verspricht „großzügige Übergangsregelungen“.

Auswirkungen auf Apotheken

Laut Treuhand Hannover erhalten selbstständige Apothekerinnen und Apotheker mehrere W-IdNr., sofern sie Filialen betreiben oder verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen.

Aufbau

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer 9-stelligen Ziffernfolge, sie entspricht in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Jedem wirtschaftlich Tätigen wird fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal beginnend mit 00001 zugeordnet. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.

Beispiel: W-IdNr.: DE123456789, ggf. mit Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Für wirtschaftlich Tätige, welche die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die W-IdNr. voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 vergeben.

Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale wie -00002 für eine zweite wirtschaftliche Tätigkeit ab 2026.

Weitere ID-Nummern

Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben weiterhin bestehen.

Die Steuernummer ist wie bisher auf den steuerlichen Vordrucken der Landesfinanzbehörden zu verwenden; die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert; diese ist ab 1. Januar 2027 verpflichtend.

Die USt-IdNr. bleibt weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erforderlich und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.

Die Angabe der IdNr. wird auch weiterhin etwa bei Serviceleistungen der Steuerverwaltung notwendig sein.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Inhaberin bekam kein Anschreiben
AOK-Retax: „23.000 Euro sind einfach weg“
Zielgruppen & effizienter Einsatz von pDL
Apothekerin: Frauen als Schlüsselzielgruppe

Mehr Liquidität durch vorgezogene Auszahlung

Sie brauchen zu festen Zeiten immer wieder liquide Mittel? Mit dem NOVENTI Dekademodell erhalten Sie zu vorher festgelegten Terminen automatisch immer die vereinbarte Höhe ausgezahlt. Mehr dazu ...

Hochpreiser-Alarm! Entspannt bleiben dank Sofortauszahlung

Ein ungeplanter Hochpreiser kann schnell für einen Liquiditätsengpass sorgen. Hier hilft der NOVENTI cashManager mit der Sofortauszahlung Ihrer vorliegenden Rezepte. Mehr dazu...

100 % Rundumschutz – dank Zug-um-Zug-Abtretung

Erst, wenn Ihre Rezepte vollständig bezahlt sind, gehen sie an NOVENTI über. Bis dahin bleiben die Rezepte uneingeschränkt in Ihrem Eigentum. Mehr dazu...

E-Rezepte mühelos prüfen – Retaxationen vermeiden

Die Premiumrezeptprüfung scanDialog checkt Rezepte rechtzeitig noch vor der Abrechnung – und bietet auch bei E-Rezepten einen besonderen Schutz vor Retaxationen. Mehr dazu...

1 Jahr E-Rezept: weniger Fehlmedikationen, bessere Versorgung

2024 rechnete NOVENTI jeden Monat im Schnitt 13,1 Millionen E-Rezepte ab – d.h., rund ein Drittel aller E-Rezepte in Deutschland läuft monatlich über NOVENTI. Mehr dazu...

Weiteres
„Keine unbeschränkten Rabatte“
Phagro: Positionspapier gegen Skonto-Freigabe»
Arzneimittelsicherheit und Versorgung
EU-Gesundheitssystem: Gemeinsam gegen Engpässe»
Sachsen-SPD für Koalitionsvertrag
Köpping: Wo bleibt der Osten?»